Gesundheitsministerkonferenz

Bürgertests: Lauterbach verhandelt mit Lindner

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbauch (SPD) will die Bürgertests erhalten, aber einschränken. Aus seiner Sicht seien sie „unbedingt notwendig“, sagte er im Nachgang zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Magdeburg. Es solle ein Paket vorgelegt werden, das er noch mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) finalisiere, sagte Lauterbach. Er hoffe auf eine Lösung innerhalb der kommenden Stunden.

Die Bürgertests seien seiner Meinung nach „sehr wichtig“, so Lauterbach. Auch über den 30. Juni hinaus spielten sie eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie. „Ich muss aber darauf hinweisen, dass wir nicht mehr jeden Bürgertest machen werden. Es hat hier viel Missbrauch gegeben, es sind Tests abgerechnet worden, die nie stattgefunden haben. Es sind Testzentren unterwegs gewesen, die nur negative Ergebnisse gehabt haben und keine positiven. Das ist nicht plausibel. Die Qualitätskontrolle ist hier ausbaufähig.“ Es liege ihm fern, seinen Vorgänger zu kritisieren. „Aber wir werden hier auf jeden Fall Maßnahmen ergreifen, dass die Tests auch gemacht und gut ausgewertet werden.“

Anlasslose Tests bei geringem Risiko wolle er auch deshalb einschränken, weil hier die Zahl der falsch positiven Befunde einfach zu hoch sei. „Deshalb ist das auch eine Maßnahme im Sinne der Qualitätsoptimierung.“ Nur noch für bestimmte Gruppen und Situationen sollen die Tests künftig kostenlos sein. Als Beispiele nannte er größere Veranstaltungen, Pflegeeinrichtungen und auch Kinder. „Ich finalisiere hier den Vorschlag.“

Nach Maßgabe der Haushälter im Bundestag sollten die Länder die Hälfte der Kosten übernehmen. Wie das umgesetzt werde, sei Sache der Ministerien. Er werde einen Vorschlag vorbereiten, „damit diese Tests nicht ausfallen“, sondern ohne Unterbrechung auch nach dem 30. Juni durchgeführt werden könnten.

Die GMK-Vorsitzende Petra Grimm-Benne (SPD) aus Sachsen-Anhalt, machte deutlich, dass die Länder keinen Spielraum sähen, sich an den Kosten zu beteiligen. Laut der niedersächsischen Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sind Bund und Länder übereingekommen, dass die Finanzierung der Teststrategie außerhalb von Schule und Kita auch weiterhin eine Bundesaufgabe bleibt. „Wir erwarten jetzt zügig eine Konkretisierung der Vorschläge des Bundes in Form eines Entwurfs der Testverordnung. Mit Blick auf den Kalender ist es ausgesprochen wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, worauf sie sich in Sachen Bürgertests ab dem 1. Juli einstellen können.“

Lauterbach warnte vor einem „sehr schweren Herbst“ – mit Ukraine-Krise, Inflation, leeren Sozialkassen und womöglich auch einer neuen Corona-Welle. Er rechne mit angespassten Impfstoffen im September, wolle die Pflegeeinrichtungen besser schützen und mehr Daten generieren. Am 1. Juli soll es eine außerordentliche GMK geben, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bis dahin sollen die erforderlichen Sachverständigengutachten vorliegen. Lauterbach will dann mit seinen Ressortkolleg:innen über Schutzmaßnahmen, die Impfkampagne und andere Dinge reden.

 

 

Laut Grimm-Benne wurden 50 Beschlüsse getroffen, und zwar einstimmig. Dabei sei es auch um wichtige Themen wie Gesundheitsberufe und Krankenhausreform gegangen.

Im Vorfeld zur GMK hatte Lauterbach seine Corona-Herbststrategie vorgelegt und war darin auch auf die Bürgertests eingegangen: Nur noch Patienten mit Symptomen sollen einen Anspruch haben sowie andere ausgewählte Personengruppen wie Kleinkinder und Schwangere. Und es soll deutlich weniger Geld, dafür aber mehr Kontrollen geben.

Als weitere Gruppen und Anlässe für kostenlose Bürgertests wurden in dem Papier genannt:

  • Präventivtestungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern
  • Personen mit erhöhter Kontaktexposition, etwa vor Großveranstaltungen
  • bei einer Kontraindikation zur Impfung, etwa Schwangerschaft im ersten Trimester
  • ausbreitende Infektionslage im „Hotspot“
  • Geflüchtete aus der Ukraine

Unklar ist, wie in den Testzentren die Anspruchsvoraussetzungen kontrolliert werden sollen, gerade mit Blick auf allgemeine Formulierungen wie erhöhte Kontaktexposition oder Großveranstaltungen. Im Herbst hatte es bei der kurzen Pause der Bürgertests sogar Probleme gegeben, sich die Schwangerschaft nachweisen zu lassen.

Weniger Geld für Teststellen

„Eine gut erreichbare Testinfrastruktur – auch in Apotheken – soll erhalten bleiben“, heißt es in dem Papier. Gleichzeitig will der Bund den Testzentren weniger Geld pro Antigenschnelltest und PCR-Test zahlen: „Die Preise für Antigen-Schnelltests und für PCR-Tests sollen abgesenkt werden. Die Gesamtkosten sollen um etwa die Hälfte reduziert werden“, so das Ministerium in seinem Strategiepapier. Unklar ist, wie stark die Vergütung von derzeit 11,50 Euro tatsächlich gekürzt wird oder wie viel die Länder übernehmen sollen.

„Durch mehr Kontrollen soll Betrug zurückgedrängt werden.“ Die Testverordnung (TestV) soll bis Ende Juni novelliert werden.

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