Bürgertests: Abrechnung bis Oktober möglich Patrick Hollstein, 23.03.2022 09:52 Uhr
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Novellierung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vorgelegt. Danach sollen kostenlose Bürgertests bis Ende Mai durchgeführt werden können.
„Angesichts des anhaltenden Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante (B.1.1.529) des Coronavirus SARS-CoV-2 ist es notwendig, die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 über den 31. März 2022 hinaus zu verlängern“, heißt es im Referentenentwurf.
Leistungen nach der TestV sollen daher bis zum 31. Mai erbracht und vergütet werden. „Dies ist darin begründet, dass der erwartbare saisonale Effekt in der warmen Jahreszeit voraussichtlich zu einer Verringerung der Virusübertragung führen wird. Zudem legen Daten aus dem In- und Ausland nahe, dass Infektionen mit der Omikron-Variante mit einer geringeren Krankheitsschwere verbunden ist. Daher ist eine dauerhafte Geltung der Verordnung und die Kostenübernahme durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt.“
Für die Dokumentation und die Vergütung einschließlich der Abrechnung der bis zum 31. Mai erbrachten Leistungen und die Prüfung der Testungen wird eine Fortgeltung bis zum 31. Oktober vorgesehen. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen und das Bundesamt für Soziale Sicherung benötigen für diesen Abwicklungszeitraum eine Rechtsgrundlage insbesondere für die Auszahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und die Durchführung des Abrechnungsverfahrens mit den Leistungserbringern.“
Außerdem gibt es redaktionelle Anpassungen aufgrund der Neuregelung der Genesenen- und Testzertifikate.
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