Benedikt Bühler hat sich in einem offenen Brief an alle Delegierten des heute beginnenden Deutschen Apothekertags (DAT) gewandt. Der Pharmaziestudent hatte die Petition zum Rx-Versandverbot initiiert und erwartet von den DAT-Delegierten, das Thema erneut zu diskutieren. Sein Motto: Lieber mit wehenden Fahnen untergehen, als mit einem schlechten Gesetz allmählich untergehen.
2019 wird nach Bühlers Überzeugung das Jahr der wichtigen Entscheidung für den Berufsstand sein. Versorgen weiter die Apotheken vor Ort oder werden das in Zukunft „Hüffenhardt’sche Arzneimittelautomaten“ übernehmen? Das geplante Apothekenstärkungsgesetz sieht er kritisch: „Die Gleichpreisigkeit für alle Versicherten und vergütete pharmazeutische Dienstleistungen sind zweierlei Paar Schuhe“, so Bühler. Letztere seien die Zukunft, weswegen dieser Schritt grundsätzlich zu begrüßen sei. „Allerdings muss sich hier die Frage gestellt werden, was der Preis für die vergüten pharmazeutischen Dienstleistungen ist.“ Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) werde die Gleichpreisigkeit weder für alle Versicherten umgesetzt, noch sei das Boni-Verbot rechtssicher.
„Dafür sollen Arzneimittelabgabeautomaten auch für ausländische Versender in Zukunft legalisiert werden. Ich bin gespannt, wie lange es dauern wird, bis an Bahnhöfen, Tankstellen, Supermärkten, Ärztehäusern und anderen stark frequentierten Orten solche Abgabeautomaten zu finden sind“, so Bühler. Das habe nichts mit einer Stärkung der Apotheke vor Ort zu tun.
Auch die verpflichtenden Temperaturkontrollen im Versandhandel seien im Kabinettsentwurf so schwammig formuliert, dass dies kaum positiven Einfluss auf die Patientensicherheit haben werde. „Im Allgemeinen wundere ich mich, dass die Gültigkeit der Deutschen Apothekenbetriebsordnung nicht in der Gesamtheit auch für (ausländische) Versandapotheken verpflichtend eingeführt werden soll“, schreibt Bühler.
Dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Einführung des E-Rezepts vorrübergehend mit dem Verweis auf „Online-Apotheke“ beworben und dies erst später korrigiert hatte, ist für Bühler die „allerletzte Warnung sehen, das Rx-Versandverbot wieder in Betracht zu ziehen“. Ansonsten sieht er die Gefahr, dass der EuGH das Rx-Boni-Verbot in ein paar Jahren kassiert und Abgabeautomaten in Deutschland etabliert sind. Auch der letzte „Spahn-Fan“ könne sehen, wohin die Reise mit ihm gehen, poltert Bühler.
Der Bundesrat dagegen habe nunmehr zum zweiten Mal das Rx-Versandverbot beschlossen, dieses Zeichen sollte aus Bühlers Sicht nicht ignoriert werden. „Die Vertreter der Bundesländer haben erkannt, dass die im vom BMG im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vorgesehene Regelung der Boni-Verbote im Sozialgesetzbuch nicht ausreicht, die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wiederherzustellen“, so Bühler Damit sei eine politische Rückendeckung gegeben, auch wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig sei.
Und dann verweist er auf seine Petition, die „bundesweit größte e-Petition in der Geschichte der BRD“, die immerhin 402.698 Menschen gezeichnet haben. „Was muss noch geschehen, dass Sie den Mut haben, sich der Bundespolitik entgegen zu stellen?“, fragt Bühler. Die Fraktionen könnten durchaus noch Änderungen am VOASG durchbringen. „Eine erneute Diskussion über das RxVV sollte stattfinden – das sind Sie 402.698 Menschen und den Ländern schuldig“, so der Appell des Studenten.
Bühler selbst darf nicht mitdiskutieren, da er kein DAT-Delegierter ist. Aber er wünscht sich aus den Reihen der Delegierten einen Adhoc-Antrag zum RxVV: „Wenn Politikerinnen und Politiker Ihre Meinung zu einem Sachverhalt erneut ändern dürfen, dann sollte das auch den Standespolitikerinnen und Standespolitikern eingeräumt werden!“ Sein Fazit: Lieber kein Gesetz und dafür mit wehenden Fahnen untergehen, als ein unvollkommenes Gesetz voller Kompromisse, die keine sind, sondern den Untergang der Apotheken vor Ort prophezeien!“
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