VOASG-Beratung

Bühler: RxVV-Petitionserfolg wird übergangen

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Berlin -

Vor über einem Jahr sorgte Pharmaziestudent Benedikt Bühler mit seiner Rx-Versandverbot-Petition für Aufsehen: Mehr als 400.000 Bürger unterzeichneten die Petition. Im Januar 2020 durfte Bühler daraufhin seine Argumente vor dem Petitionsausschuss in Anwesenheit von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vortragen. Inzwischen ist das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) im Bundestag angekommen. Zur Anhörung im Gesundheitsausschuss wurde Bühler nicht eingeladen. Auch ein Fachgespräch mit Spahn und Abteilungsleiter Thomas Müller wurde abgesagt. Jetzt fühlt sich Bühler trotz seines Erfolges mit der Petition übergangen. Aufgeben will er aber nicht.

Während der Corona-Pandemie habe er von einigen Apothekern Zuschriften bekommen, er möge bitte wieder aktiver bezüglich des Rx-Versandhandelsverbots werden, berichtet Bühler. Die Corona-Pandemie habe der Bevölkerung gezeigt, wie wichtig die Apotheken vor Ort in der Fläche seien. Eine sichere Arzneimittelversorgung und ein fairer Wettbewerb könne nur durch ein Rx-Versandverbot hergestellt werden, worauf man sich im Koalitionsvertrag auch geeinigt habe. Eine Petition habe die Motivation aus der Bevölkerung gezeigt und der Bundesrat habe dies in einer weiteren Stellungnahme gefordert. Bühler: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um dieses Versprechen von der Politik einzufordern.“

Leider sei aber das vorgesehene Fachgespräch mit Spahn und dem Leiter der Abteilung 1 des BMG Müller abgesagt worden. Und Post vom Petitionsausschuss erhielt Bühler auch. Bei der symbolischen Unterschriftenübergabe und dem anschließenden Gespräch sei ihm zugesagt worden, dass Müller dieses Gespräch organisieren und sich dafür einsetzen wolle. Im August erinnerte Bühler Müller an sein Versprechen und bekam dann per Post eine Abfuhr mit Verweis auf die inzwischen gestartete Beratung des VOASG im Bundestag und die Gegenäußerung der Bundesregierung, in der ein Rx-Versandverbot abgelehnt wird.

„Über die Absage des vorgesehenen Fachgesprächs bin ich natürlich enttäuscht, da ein persönlicher Austausch mit Minister Spahn und Herrn Müller eine große Bereicherung gewesen wäre, allerdings kann ich die Argumentation nachvollziehen und interpretiere es positiv: Der Einfluss des BMG ist nun begrenzt, aber das Parlament kann das Gesetz verändern“, so Bühler. Daher müsse es jetzt das Ziel sein, die Abgeordneten an den Koalitionsvertrag, die Stellungnahme des Bundesrates und die Petition zu erinnern und zu fordern, das Rx-Versandverbot in das VOASG mit aufzunehmen.

Zur Öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss wurde Bühler nicht eingeladen: „Zu dieser Anhörung wurden zahlreiche Stellungnahmen eingeholt und Experten unter anderem der BPhD befragt. Zur Beratung des Gesetzes wurde keine Stellungnahme des Petitionsausschusses eingeholt. Ich als Petent wurde auch um keine Stellungnahme gebeten.“ Per Brief wurde Bühler vom Petitionsausschuss über die Geschäftsordnung des Bundestages aufgeklärt: „Der Petitionsausschuss bittet den Gesundheitsausschuss um eine Stellungnahme, damit dann die Mitglieder des Petitionsausschusses später besser über die Handhabung/Empfehlung des weiteren Verfahrens der Petition entscheiden können.“

Durch dieses Verfahren sieht Bühler seine demokratischen Rechte beschnitten: Eine Petition einzureichen sei das einzige direktdemokratische Element der Verfassung. „Nur so können Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Verbandsstrukturen Forderungen, Anregungen und Beschwerden vorbringen“, so Bühler. Dass die mitzeichnungsstärkste Petition nicht mit in die Beratung des betreffenden Gesetzes einbezogen wird, sei in seinen Augen schon „nicht von Vorteil, da so eine wichtige Meinung aus dem Volk nicht gehört wird“. Dass dann aber parallel dieser Ausschuss zu dem Thema um eine Stellungnahme gebeten werde, um dann eine Entscheidungsempfehlung für die Mitglieder des Petitionsausschusses zu geben, „ist für mich eine Farce“. Bühler: „Das macht mich traurig und wütend zugleich und erinnert mich ein bisschen an den Moment, als meine Petition willkürlich nicht veröffentlicht wurde.“

Der einzige Weg für ihn sei jetzt in den direkten Dialog mit den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses zu treten, um an die Petition, Koalitionsvertrag und die klare Aussage des Bundesrates zu erinnern. Bühler: „Auch die Bundestagsabgeordneten, die nicht im Gesundheitsausschuss Mitglied sind, sollten sich mit diesem Thema befassen.“

 

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