Bundesratsbeschluss zum Rx-VV

Bühler: „Ohrfeige an die Standesvertretung“

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Berlin -

Der Beschluss des Bundesrates für ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel findet in der Branche Zuspruch. Die Landesapothekerkammer Hessen hat sich bereits hinter das Votum der Länderkammer gestellt, Pharmaziestudent Benedikt Bühler, der über 400.000 Unterschriften für das Rx-VV gesammelt hat, sieht darin eine Aufforderung „bis zum Schluss zu kämpfen“.

„Die Bundesländer erkennen, dass nur durch den Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel, wie das übrigens in 21 der derzeit 28 Mitgliedsstaaten der EU gehandhabt wird, die Gleichpreisigkeit wiederhergestellt werden kann“, lobt LAH-Präsidentin Ursula Funke die Länderkammer. Sie gibt die Initiative nun an den Bundestag weiter: „Wir appellieren daher mit Nachdruck an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, auf die Einschätzung ihrer Länderkollegen zu vertrauen und sich ihnen anzuschließen und so endlich wieder für gleiche Preise zu sorgen.“

Denn anders als die Bundestagsabgeordneten hätten die Vertreter der Bundesländer erkannt, dass die im vom BMG im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vorgesehene Regelung der Boniverbote im Sozialgesetzbuch nicht ausreicht, die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wiederherzustellen. „Für die Zukunftssicherung der Apotheken vor Ort – in Stadt, Dorf und Land – sind einheitliche Preise unerlässlich. Man erkennt, dass die Vertreter der Länder näher bei den Menschen und ihren Sorgen und Bedürfnissen sind“, so Funke.

Auch der Pharmaziestudent Benedikt Bühler, der im Sommer eine Petition für ein Rx-Versandverbot initiierte, zeigte Genugtuung über den Beschluss des Bundesrats. „Ich würde sagen, das war ein Schlag mitten ins Gesicht für das BMG und die Amtsführung“, schrieb er auf Facebook. „By the way war das auch eine Ohrfeige an die Standesvertretung.“ Die ABDA war im Rahmen der Verhandlungen mit dem BMG zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz von ihrer Forderung nach einem Rx-Versandverbot abgerückt.

Bühler sieht das Votum nun als Aufforderung, sich weiter für die Forderung einzusetzen. „Jetzt heißt es für das RxVV bis zum Schluss zu kämpfen“, schreibt der 20-Jährige. „Die Apotheken haben gezeigt, dass sie kämpfen können und die Bevölkerung trägt das RxVV wohl auch mit.“ Auch die Standesvertreter in Nordrhein-Westfalen stellen sich hinter den Bundesratsbeschluss: In einem gemeinsamen Statement appellieren die Apothekerverbände und -kammern Nordrhein und Westfalen-Lippe an alle Bundestagsabgeordneten, „sich für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung aktiv einzusetzen“. Die Parlamentarier sollen die Entscheidung nicht ignorieren, fordern die Standesvertreter.

„Wenn sich ein herausragendes Verfassungsorgan und kompetentes Gremium wie der Bundesrat juristisch fundiert für ein Rx-Versandhandelsverbot ausspricht, muss das jetzt auch von der Regierung aufgegriffen werden“, betonen die Vorsitzenden der Apothekerverbände in Nordrhein und Westfalen-Lippe, Thomas Preis und Dr. Klaus Michels, sowie die Präsidenten der Apothekerkammern in Westfalen-Lippe und Nordrhein, Gabriele Regina Overwiening und Dr. Armin Hoffmann. „Der Bundesgesundheitsminister ist gut beraten, wenn er das Rx-Versandhandelsverbot aktiv in das Gesetzgebungsverfahrens einbringt, statt sich für eine nachweislich ungeeignete Lösung zu entscheiden.“

Der Gesetzgeber müsse der Tatsache Rechnung tragen, dass das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandhandelsverbot „die rechtssicherste Lösung ist und das auch so umsetzen“. Es gebe keine gleichwertige Alternative. Hinzu senden die Standesvertreter ein Grußwort an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Laumann hatte sich in den vergangenen Monaten mehrfach für die Gleichpreisigkeit ausgesprochen. Die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sei ein grundlegender sozialrechtlicher Eckpfeiler für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Für seinen rhetorischen Einsatz danken die beiden Kammern und Verbände Laumann.

Auch Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), hat sich positiv zum Bundesratsbeschluss geäußert. „Für die Apothekerschaft war und ist das Versandhandelsverbot stets der sicherste und beste Weg, um der Arzneimittelpreisverordnung als eigentlichem Element der sozial gerechten Steuerung wieder uneingeschränkte Geltung zu verschaffen“, so Kiefer. „Die Arzneimittelaufsicht ist Ländersache. So ist es erfreulich oder geradezu naheliegend, dass auch der Bundesrat es jetzt fordert, weil die Länder nah an der Versorgung vor Ort sind.“

Er wünsche sich, so Kiefer, dass diese Position der Länder in der weiteren parlamentarischen Beratung beachtet wird und das Reformpaket nicht in eine Blockade gerät, zumal es mit der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen und der Anpassung von Vergütungsbestandteilen weitere, für die Apothekerschaft auch sehr wichtige Änderungen beinhalte.

Der Bundesrat hatte am Freitagnachmittag für eine Änderungsempfehlung gestimmt, die sein Gesundheitsausschuss erarbeitet hat. Darin wird die Einführung eines Versandverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel gefordert. Der Beschluss geht nun an die Bundesregierung, die damit aufgefordert ist, die Änderungen umzusetzen. Allerdings ist das Gesetz ohnehin nicht zustimmungspflichtig, sodass die Entscheidung des Bundesrats wohl wenige bis gar keine Auswirkungen auf das kommende Gesetz hat. Das Gesundheitsministerium muss lediglich eine Gegenäußerung verfassen.

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