AMG-Novelle

Buchpreisbindung für DocMorris & Co.

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Berlin -

Brillen und Bücher: Als das Saarland und DocMorris vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für den Fall des Fremdbesitzverbotes kämpften, musste unter anderem ein Urteil zu griechischen Optikern als Querbezug herhalten. Im Streit um Rx-Boni versuchen die Juristen von DocMorris & Co. ein ähnliches Manöver: Diesmal werden aus Holland verschickte Arzneimittel nach Frankreich reimportierten Büchern gleichgesetzt. Mit dieser Argumentation soll verhindert werden, dass die Arzneimittelpreisverordnung künftig auch für Holland-Versender gilt.

In ihrer Stellungnahme zur AMG-Novelle stemmt sich die European Association of Mail Service Pharmacies (EAMSP) gegen die Ausweitung der deutschen Arzneimittelpreise. Für die Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit gebe es keine Rechtfertigung, da weder der Erhalt des nationalen Gesundheitswesens noch der Schutz vor einer Beeinflussung des Verbraucherverhaltens über EU-Gemeinschaftsrecht gestellt werden dürften.

Für eine Gefährdung der Gesundheit durch Rx-Boni fehlten dagegen „wissenschaftliche Erkenntnisse“. Im Gegenteil: Patienten würden nicht nur Wahl-, sondern auch konkrete Kostensparmöglichkeiten verlieren. Vor allem Chroniker würden unverhältnismäßig und unnötig belastet.

Zu den Büchern: 1985 wurde vor dem EuGH darüber gestritten, ob für nach Frankreich reimportierte Bücher die französische Preisbindung gilt. Der EuGH vertrat laut EAMSP die Auffassung, dass dadurch deren Absatz erschwert werde und dass daher die Ausweitung der Preisbindung auf Anbieter aus dem EU-Ausland als Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit zu betrachten sei. Wie der EuGH 2003 im Fall von DocMorris festgestellt habe, könnten Produkte auch mit dem alleinigen Zweck der Wiedereinfuhr exportiert werden – solange die jeweils unterschiedliche Firmen beteiligt sind.

Die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen reicht laut EAMSP als Rechtfertigung nicht aus. Die Gefahr eines Fehl- oder Mehrgebrauchs oder einer Beeinflussung der Ärzte („Bestechlichkeit“) müssten nachgewiesen werden; bloße Vermutungen oder Behauptungen reichten nicht aus: „Wissenschaftliche Sicherheit für die Vorgehensweise des Gesetzgebers und seine Begründung bestehen also nicht. Da gar keine wissenschaftlichen Erkenntnisse bestehen, kann nicht einmal von wissenschaftlichen Unsicherheiten ausgegangen werden.“

Auch als Vorsorgemaßnahme sei das Vorhaben nicht zu betrachten: Schließlich gebe es Rx-Boni seit fast zehn Jahren. Im Übrigen hätte die Bundesregierung laut EAMSP die EU-Kommission über ihre Pläne informieren müssen, da EU-Versendern der Verlust ihrer Wettbewerbsfähigkeit drohe.

Stattdessen empfiehlt der EAMSP die Einführung eines Höchstpreissystems auch für deutsche Apotheken. Nur dadurch könnten gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Das vom Bundesrat geforderte Rx-Versandverbot lehnt der Verband ab, da einerseits Versandapotheken mittlerweile für die Versorgung „unerlässlich“ seien und andererseits rechtliche Gründe dagegen sprächen: Ein Verbot sei nicht erforderlich, da beispielsweise das DIMDI-Siegel ausreiche, um legale Anbieter zu erkennen, nicht geeignet, da Gefahren überhaupt nicht bekannt seien, und nicht angemessen, da der Nutzen in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für die Berufsfreiheit stehe. Kunden, die Rx-Medikamente ohne Rezept im Internet bestellten, seien auch nicht durch ein Versandverbot zu schützen.

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