BSG-Urteil

TK holt Nullretaxationen nach

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Berlin -

Die Techniker Krankenkasse (TK) holt zum Retax-Schlag aus: Im November sollen die Retaxationen nachgeholt werden, die während des Musterprozesses zu Nullretaxationen seit 2009 ausgesetzt worden waren. Um welche Summe es sich genau handelt, die nun auf einen Schlag von den Apothekern gefordert wird, teilte die Kasse nicht mit.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Krankenkassen wollten 2009 gerichtlich klären lassen, ob Krankenkassen auf Null retaxieren dürfen, wenn sich ein Apotheker bei der Abgabe von Arzneimitteln nicht an die Rabattverträge hält. In dem Musterprozess standen sich ein Apotheker, der gegen die TK geklagt hatte, und die Mitglieder des Verbands der Ersatzkassen (vdek) mit Ausnahme der Barmer GEK gegenüber.

Apotheker und Kassen hatten im Vorfeld eine Musterstreitvereinbarung geschlossen. Darin war geregelt, dass die Kassen den Apothekern während des Prozesses die Hälfte des Taxbetrages erlassen und die Rechnungen um maximal 25 Euro pro Packung kürzen. Nach Abschluss des Verfahrens sollten die Abrechnungen entsprechend korrigiert werden. Die Apothekerverbände hatten den Apotheken daher geraten, Rückstellungen zu bilden.

Im Juli 2013 hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Nullretaxationen zulässig sind. Ende November folgte die Urteilsbegründung: Aus Sicht der Richter gehört die Rechnungskürzung auf Null zum Berufsrisiko der Apotheker. Nur zwei Wochen später kündigten die beteiligten Ersatzkassen an, ab Dezember alle offenen Beträge einfordern zu wollen.

Die Retaxwelle wurde aber zunächst verschoben – der DAV hatte beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das BSG-Urteil eingelegt. Die Richter in Karlsruhe haben die Anträge der involvierten Apotheker allerdings im Mai dieses Jahres nicht zur Entscheidung angenommen. Aus Sicht der Richter ist der disziplinarische Effekt einer kompletten Rechnungskürzung durchaus zu rechtfertigen.

Nachdem der Prozess damit beendet ist, fordert die TK nun die offenen Beträge ein. Ein TK-Sprecher bestätigt, dass die entsprechenden Informationen in der kommenden Woche an die Apothekenrechenzentren gehen sollen. Im November sollen die Rückforderungen dann bei den Apotheken ankommen.

Eine Sprecherin des vdek hatte schon im Dezember 2013, als die Rückabwicklung zum ersten Mal angekündigt worden war, darauf hingewiesen, dass die Apotheken vorbereitet sein müssen: „Für die betroffenen Apotheken sollte es keine Rückabwicklungsprobleme geben, da jeder Apotheke die konkrete Schadensumme je Einzelfall schon lange bekannt ist und immer wieder darauf hingewiesen wurde, entsprechende Rückstellungen vorzusehen.“ Tatsächlich soll die Summe dem TK-Sprecher zufolge nun auf einmal zurückgefordert werden.

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