Mit dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion ist das Thema Apothekenpflicht wieder in die politische Diskussion gerückt. In den vergangenen Jahren haben verschiedene Länder wie Portugal, Ungarn und Italien OTC-Arzneimittel in den freien Handel entlassen. Die Frage liegt also nahe, ob die EU-Kommission nach ihrem Engagement zu Besitz- und Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken auch in diesem Bereich auf eine Liberalisierung drängen wird.
Vorerst sieht es nicht danach aus, dass Brüssel Interesse an einer Harmonisierung hat: Der Einzelhandel mit Arzneimitteln sei nicht vom Gemeinschaftsrecht geregelt, führte die EU-Kommission vor gut einem Jahr nach einer Anfrage aus dem EU-Parlament aus. „Es steht jedem Mitgliedstaat frei zu entscheiden, wo rezeptfreie Arzneimittel erhältlich sind, was zu unterschiedlichen Einzelhandelssystemen geführt hat“, so die Begründung.
Im Gemeinschaftsrecht seien nur die Kriterien für die Rezeptpflicht geregelt - eine erhöhte Missbrauchsgefahr oder ein Gefährdungspotenzial. Auch die Anforderungen an Packungsbeilagen und die Angabe des Verwendungszwecks seien per Richtlinie festgelegt. „Nach Ansicht der Kommission funktioniert dieser Rahmen wirksam, so dass eine EU-weite Kampagne nicht angemessen erscheint.“
Die Einstufung als OTC-Produkt bleibt, abgesehen von den durch die EU-Kommission zugelassenen Arzneimitteln, Ländersache. Ein Kommissionsvorschlag zur Harmonisierung der Abgaberegelungen für Arzneimittel mit einzelstaatlicher Zulassung war vom EU-Gesetzgeber nicht angenommen worden.
Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy oder sein Nachfolger irgendwann Beschwerden von Handelskonzernen zum Anlass nehmen, um bei den Mitgliedsstaaten eine Freigabe des Vertriebsweges einzufordern. Vielleicht ist die Lobby in diesem Fall aber auch nicht ganz so groß wie beim Kettenthema.
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