Briefmarken

Post zieht Apotheken-A zurück

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Berlin -

Briefmarken mit dem Apotheken-A für jedermann – von dieser Idee hat sich die Post inzwischen verabschiedet. Für die Briefmarken, die man über das Internet individualisieren und selbst ausdrucken kann, steht das Apotheken-A nicht mehr zur Verfügung. Offenbar hatte es rechtliche Probleme gegeben.

Das rote Apotheken-A wurde 1951 von dem Maler und Bildhauer Fritz Rupprecht Mathieu im Auftrag der Apothekerkammer Nordrhein entworfen. Seit 1972 ist es als Marke des Deutschen Apothekerverbands (DAV) eingetragen und geschützt. Das Symbol darf nur in der eingetragenen Form und Farbe sowie in Alleinstellung verwendet werden. Bei Verstößen ist der DAV berechtigt, die Befugnis zur Benutzung zu entziehen.

Überhaupt dürfen nur der DAV, seine Mitgliedsorganisationen, andere Berufsorganisationen der Apotheker und Leiter öffentlicher Apotheken das A verwenden. Allerdings hatte die Post das Apotheken-A als Motiv für ihre Briefmarken angeboten. Die Nutzung der Apotheken-Marke war somit theoretisch für jeden möglich – und nicht Apothekern vorbehalten.

Nun ist das A aus der Motivauswahl verschwunden: „Es wurde wieder herausgenommen, weil die Rechte nicht ganz geklärt waren“, so ein Sprecher der Deutschen Post. Bei einer ersten unverbindliche Anfrage hatte die Post zumindest keine Absage erhalten.

Offenbar ist der DAV zwischenzeitlich eingeschritten. Schon im März wurde der Sachverhalt geprüft. „Der DAV als Markeninhaber geht mit aller Konsequenz gegen jeglichen Missbrauch des roten Apotheken-A vor“, so ein Sprecher. Das kann man bei der Post nachvollziehen: Man sei auch dankbar, wenn Kunden darauf hinwiesen, wenn irgendwo das Posthorn auftauche, so der Sprecher.

Seit 2008 können sich Nutzer im Internet selbst Briefmarken ausdrucken. Auf der Webseite kann man den Wert auswählen und die Marken personalisieren. Als Motive stehen verschiedene Tiere und Pflanzen, Sternzeichen oder Weihnachts- und Osterbilder zur Verfügung.

Auch an verschiedene Berufe und Branchen hat die Post gedacht: Die Nutzer können ihre Marken beispielsweise mit drei Personen im Arztkittel, einer Malerrolle oder einer Steuererklärung versehen. An dieser Stelle konnte man auch das Apotheken-A auswählen. Doch nicht nur die Post hat bereits zu spüren bekommen, mit welcher Konsequenz der DAV seine Markenrechte verteidigt.

Die Versandapotheke Zur Rose und die Drogeriekette dm beispielsweise durften ihre Kooperation nicht mit einem Apotheken-A in einem Versandkarton von Zur Rose bewerben. Der DAV hatte gegen die Anzeigen eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München erwirkt. Als Apotheke darf Zur Rose aber weiterhin das rote A verwenden, nur nicht mehr in der Kiste.

Das Einschreiten des DAV richtet sich nicht nur gegen öffentliche Werbung: Die zur Kammerwahl in Nordrhein angetretene Liste „Kammerspiegel“ etwa wurde aus Berlin ermahnt, weil sie ein abgewandeltes Apotheken-A in einer Wahlwerbung verwendet hatte.

Auch der Apotheker Dr. Christoph Klotz wurde darauf hingewiesen, dass die Gestaltung eines Rundschreibens mit dem Apotheken-A gegen die Markensatzung verstoße. Die Nutzung der Marke durch Apotheker sei grundsätzlich nur im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs möglich, hieß es. In seiner Antwort hatte Klotz darauf hingewiesen, dass die ABDA-eigene „Pharmazeutische Zeitung“ das Zeichen auf ihren Titelbildern ebenfalls wiederholt verfremdet dargestellt habe.

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