Sterilrezepturen

BRH: Zyto-Apotheker wollen nur aus der Schusslinie

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Berlin -

Im Zusammenhang mit dem „Spiegel“-Bericht über Ermittlungen gegen Zyto-Apotheken war der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) um Schadensbegrenzung bemüht: Nicht Zytoapotheken, sondern Herstellbetriebe seien besonders anfällig für „juristisch fragwürdige Geschäftsmodelle“. Diese Anschuldigung wollen die Unternehmen nicht auf sich sitzen lassen.

In einem offenen Brief weist der Bundesverband der Rezepturhersteller (BRH) die Kritik des VZA weit von sich: Es sei nicht nachvollziehbar, wie ein Verband mit dem Anspruch, seriös und glaubhaft wahrgenommen zu werden, sich „in derart populistischer und unseriöser Art“ äußere, so der BRH.

Grundsätzlich distanziert sich der BRH von den „vermeintlich vorhandenen, rechtswidrigen Praktiken“ in der ambulanten Versorgung mit Zytostatika. Aus den Angaben Ermittler lasse sich aber keine Anfälligkeit der Herstellbetriebe für juristisch bedenkliche Vorgehensweisen herleiten, so der BRH.

Im Rahmen der sogenannten Holmsland-Affäre sei gegen zwei Pharmahändler und etwa 100 Apotheker ermittelt worden, im Zuge der Ermittlungen gegen Lapharm seien neben dem Pharmaunternehmen eine Beratungsfirma, 49 Onkologen und 18 Apotheker in die Kritik geraten.

Die Untersuchungen bei Oncosachs schließlich richteten sich nicht gegen den Herstellbetrieb, sondern im Wesentlichen gegen Einzelpersonen – insbesondere gegen Kooperations-Apotheker.

Der BRH wirft dem VZA vor, es habe „den Anschein, als wollten Sie die Apothekerschaft aus dem Kreuzfeuer der Kritik nehmen.“ Die Aufklärung sei aber Sache der Staatsanwaltschaften.

Trotzdem schlagen die Herstellbetriebe versöhnliche Töne an: Die Branche brauche einen Schulterschluss gegen illegale Praktiken, auch das Thema Compliance könne man zusammen vorantreiben.

Vorausgesetzt, der VZA überdenke sein Verhalten, könne man sich sogar gemeinsam gegen Ausschreibungen im Bereich der Zytostatika-Versorgung engagieren.

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