Insgesamt 17,8 Milliarden Euro hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der Pandemie für Bürger-Tests ausgegeben. Doch dabei habe das BMG es wohl versäumt, auf „sachgerechtes Verfahren zur Prüfung der Abrechnungen hinzuwirken.“ Zu diesem Ergebnis ist jedenfalls der Bundesrechnungshof (BRH) gekommen – schon zum zweiten Mal.
Schon im März 2022 hat der BRH die Abrechnungsprüfung im Zusammenhang mit den Corona-Tests geprüft – und verfahrenstechnische Mängel festgestellt. Daraufhin hat das BMG das Verfahren angepasst. 2023 hat eine Kontrollprüfung stattgefunden. Ergebnis: Der BRH stellt wieder „wesendliche Mängel“ fest.
So sind die Aufbewahrungsfristen für rechnungsbegründende Unterlagen immer noch zu kurz, momentan endet die Frist zum Ende des Jahres. Die Vergütungspauschalen sind laut BRH vom BMG nicht plausibel kalkuliert. Zudem würde der Bund erneut die Länder finanziell entlasten und dabei weitgehend von ihren Pflichten beim Infektionsschutz befreien.
Immer noch fehlt demnach ein bundesweites und standardisiertes Verfahren, in dem zu meldende Daten, Meldewege und Meldefristen definiert sind. Die Länder sollten außerdem in die Prüfung der übermittelnden Daten eingebunden sein. Auch bei der Abrechnungsprüfung müssten einheitliche Standards her.
Die Abrechnungsprüfung, so heißt es im Bericht des BRH, bleibe auch weiterhin „weit hinter Erwartungen zurück“. Auch das Verfahren zur Festlegung der Pauschalen für die Bürgertestungen ist vom BRH erneut beanstandet worden. Außerdem fehlen Informationen zum Verwaltungsaufwand der Krankenversicherungen.
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