Gendiagnostikgesetz

Breite Kritik am Kabinettsentwurf dpa, 28.08.2008 15:04 Uhr

Frankfurt/Main/Essen - 

Die geplanten strengeren Regeln für Gentests gehen Verbraucherschützern und Ärzten nicht weit genug. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert ein striktes Verbot für Versicherungsunternehmen, auf Gendaten von Kunden zuzugreifen. Der von der Bundesregierung am Mittwoch gebilligte Gesetzentwurf zur Gendiagnostik müsse grundsätzlich ausschließen, dass Versicherer an genetische Daten kämen, sagte Gesundheitsexperte Dr. Stefan Etgeton der „Frankfurter Rundschau“.

Arbeitgeber und Versicherungsfirmen sollen künftig keine Gen-Untersuchungen von Bewerbern und Kunden verlangen können. Nach dem Entwurf dürfen Versicherer jedoch Auskunft über vorliegende Untersuchungsergebnisse von Kunden verlangen, die eine Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitspolice im Wert von mehr als 300.000 Euro - statt wie bisher 250.000 Euro - abschließen wollen. Etgeton sagte der Zeitung, diese Grenze sei bei mehreren Verträgen eines Kunden „nicht praktikabel“.

Auch die Grünen forderten ein solches Verbot. Der Nutzung von Gentests durch Versicherer werde mit dem Gesetzentwurf „Tür und Tor geöffnet“, sagte die Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender der Zeitung. Sie fürchte, dass die Summe nach und nach gesenkt wird.

Für die Ärzteschaft ist problematisch, dass die Reichweite des Gesetzes auf die genetische Diagnostik beschränkt bleibt. Zu wünschen sei eine Ausweitung auch auf die virologische Diagnostik etwa bei HIV- oder Hepatitis-Infektionen, sagte Bundesärztekammer-Präsident Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe der in Essen erscheinenden „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Auch dort müsse ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, der eine Beratung durch qualifizierte Ärzte vorschreibe.