Brandenburg: Vereint gegen das Impfrecht APOTHEKE ADHOC, 28.11.2019 11:39 Uhr
Die Landesapothekerkammer Brandenburg will sich nicht an Modellprojekten für Grippeschutzimpfungen in Apotheken beteiligen. Am Mittwoch hat die Delegiertenversammlung in Potsdam eine Resolution verabschiedet, die sie wortgleich von der Landesärztekammer übernommen hatte. Darin heißt es unter anderem, dass Apothekern die notwendigen Kompetenzen fehlen, um Impfungen durchzuführen.
Die Harmonie zwischen Apotheker- und Ärztekammer in Brandenburg ist indes neu. Bereits nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Thema auf dem Deutschen Apothekertag 2018 aufbrachte, übten beide Standesvertretungen den Schulterschluss mit einer gemeinsamen Resolution, die sich einerseits gegen Impfungen in Apotheken, andererseits gegen das Dispensierrecht für Ärzte wendete. Beide Kammern lehnten „Initiativen, die einen Eingriff in den Kompetenzbereich der ärztlichen sowie apothekerlichen Profession darstellen und einen Erhalt dieser Trennung infrage stellen, entschieden ab“, hieß es darin.
Seitdem hat sich in der Gesundheitspolitik einiges getan. Unter anderem hat der Bundestag vor knapp zwei Wochen das Masernschutzgesetz verabschiedet, das Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken enthält. Deshalb haben die beiden Kammern nun ihre Ablehnung mit einer erneuten gemeinsamen Resolution bekräftigt. Bereits am Samstag hatten die Ärzte bei ihrer Delegiertenversammlung einstimmig ihr Votum für die Resolution abgegeben, am Mittwoch nun unterzeichnete auch Kammerpräsident Jens Dobbert sie für die Apothekerschaft.
„Impfen ist eine originär ärztliche Tätigkeit und stellt eine komplexe Aufgabe dar, die nicht im Rahmen einer einmaligen Schulung erlernt werden kann“, heißt es darin. Laut Masernschutzgesetz sollen Apotheker im Rahmen einer ärztlichen Schulung auf die Impftätigkeit vorbereitet werden. Das reiche aber nicht, denn: „Im Sinne des Patientenschutzes müssen Impfungen daher da stattfinden, wo eine ärztliche Überwachung und notfalls auch Behandlung gewährleistet ist.“
Umgekehrt stellt die Resolution aber auch erneut die Ablehnung des Dispensierrechts. „Auf der anderen Seite ist die Beratung zu Arzneimitteln bei der Abgabe – unabhängig von Verordnung oder Selbstmedikation – Aufgabe der Apotheker“, so die Resolution. Denn die seien aufgrund der Kenntnis der gesamten Medikation eines Patienten und des Wirkmechanismus der Arzneimittel „prädestiniert, im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit die Therapie des Arztes zu unterstützen“.
Damit streichen die beiden Kammern heraus, was sie wollen: Dass alles so bleibt wie es ist. „Es gibt keine Notwendigkeit, die etablierten und funktionierenden Strukturen aufzubrechen und einer nicht erstrebenswerten Aufgabe des Systems der Trennung von ärztlicher und apothekerlicher Tätigkeit unnötigen Vorschub zu leisten“, so die Resolution. Die fachlichen Kompetenzen von Arzt und Apotheker seien anzuerkennen und zu respektieren, denn es liege nicht im Interesse des jeweiligen Berufsstandes, „die Profession des jeweils anderen auszuüben“. Die interprofessionelle Zusammenarbeit sei davon in keiner Weise berührt.
Stimmt der Bundesrat Ende Dezember zu, soll das Masernschutzgesetz im März in Kraft treten. Nachdem die ABDA mit Blick auf etwaige Forderungen der Ärzteschaft nach dem Dispensierrecht zuerst verhalten reagierte, ist die Diskussion zu Honorar und Durchführung mittlerweile voll entbrannt. Auch die ABDA will sich in dieser Woche erneut mit dem Thema befassen. Dass es dabei zu einer abschließenden Klärung kommt, ist unterdessen unwahrscheinlich.