Brandenburg: Apothekenangestellte jetzt impfberechtigt APOTHEKE ADHOC, 19.05.2021 14:51 Uhr
Mit Protest wurde die Öffnung er Priorisierungsgruppe 3 ohne die Apothekenangestellten in Brandenburg registriert. Inhaber Jens Welle warnte sogar vor drohenden Schließungen. Jetzt zog das Land nach – ab sofort können sich auch Approbierte, PTA und PKA für einen Impftermin anmelden.
In Brandenburg sind der Landesreigerung zufolge seit heute alle Personen der Priorisierungsgruppe 3 der Corona-Schutzverordnung in sämtlichen Impfsträngen impfberechtigt. Das Impfkabinett habe die vollständige Öffnung bestätigt. Damit sind auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, impfberechtigt. Dazu gehört auch das Apothekenwesen.
Apothekenmitarbeiter:innen können bei impfenden Arztpraxen, online über das Portal Impfterminservice.de oder unter der Hotline 116117 einen Termin buchen. Wichtig ist, dass der Inhaber die „besonders relevante Position“ bestätigt. Eine Bescheinigung kann über die Internetseite der Impfzentren bezogen werden. Darin müssen unter anderem „Apothekenwesen“ angekreuzt und die anspruchsberechtigte Person genannt werden, der Chef oder die Chefin muss unterschreiben. Auch Personen im Lebensmitteleinzelhandel, in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe oder Wahlhelfer:innen können sich jetzt impfen lassen.
Anfang Mai wurde die Gruppe 3 bereits geöffnet – jedoch ohne die Apothekenangestellten. Impfungen wurden damals unter anderem nur für Lehrer, Feuerwehrleute und über Sechzigjährige angekündigt. Apotheker Welle fühlte sich übergangen und beschwerte sich beim Innenministerium. Mit der vollständigen Freigabe der Priorisierungsgruppe 3 erhalten insgesamt rund 500.000 Menschen eine Impfberechtigung.
In Nordrhein-Westfalen half der Protest der Apotheker bisher nicht. Dort haben die Mitarbeiter:innen aus der Apotheke keinen Anspruch auf eine vorzeitige Immunisierung in einem Impfzentrum. Das Gesundheitsministerium verweist auf die in den Impfzentren geführten sogenannten Reservelisten. Darüber solle den Apothekenangestellten „schnellstmöglich ein Impfangebot gemacht werden“. Zudem bestehe die Möglichkeit, sich bei Kassenärzt:innen impfen zu lassen.