Arzneimittelausgaben

BPI-Vorschlag zur Kostensenkung APOTHEKE ADHOC, 10.02.2010 17:23 Uhr

Berlin - 

Die Debatte um Einsparungen im Gesundheitswesen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erreicht. Heute waren die Krankenkassen zu Gast, kommende Woche haben die Pharmahersteller einen Termin bei Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP). Schon vorab hat der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) ein Modell vorgelegt, das Preisverhandlungen bei Originalpräparaten forcieren soll.

Der BPI sieht vor, dass die volle Erstattung sofort nach der Zulassung bestehen bleibt. Bei der Markteinführung könnten die Hersteller künftig zudem Angaben über den medizinischen und gesellschaftlichen Wert des neuen Arzneimittels sowie eine Prognose über die Auswirkungen auf das GKV-Budget veröffentlichen dürfen. Hierfür müsse allerdings das Heilmittelwerbegesetz geändert werden, so der BPI.

Der Verband schlägt direkte Verhandlungen und Einzelverträge zwischen Kassen und Herstellern über den Erstattungsbetrag vor. Damit entfielen die GKV-Regelungen, vor allem die vertragsärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung, so der BPI. Sobald Einzelverträge 30 Prozent der GKV abdecken, soll deren durchschnittlicher Erstattungsbetrag für alle übrigen Krankenkassen gelten.

Werden diese 30 Prozent nicht innerhalb der ersten fünf Jahre erreicht, wird die Erstattungshöhe laut BPI-Vorschlag zentral mit der GKV verhandelt. Grundlage bilde dabei der Nutzen des Arzneimittels - hier kann sich der BPI auch eine Beteiligung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) vorstellen. Um den Nutzen zu erforschen, müsse es nach der Zulassung eine fünfjährige Frist geben, da viele Probanden für die Nutzenstudien benötigt würden, so der Verband.