Rabattverträge

BPI: Kassen gefährden Patientenwohl

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Berlin -

12 Jahre nach „Scharfstellen“ der Rabattverträge zieht der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) eine kritische Bilanz. Dem Anspruch der Patienten würden die Krankenkassen mit der Ausschöpfung der Sparmöglichkeiten bei Arzneimitteln nicht mehr gerecht: „Rabattvertragsmodelle sind alles andere als ein großer Erfolg. Das Kassen-Prinzip, die größtmögliche Einsparung zu erzielen, zieht immer häufiger versorgungskritische Situationen nach sich. Ein Umstand, der gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt“, so Dr. Martin Zentgraf, BPI-Vorstandsvorsitzender. Der BPI fordert drei Änderungen für mehr Versorgungssicherheit.

12 Jahre nach der „Scharfschaltung“ der Arzneimittel-Rabattverträge im Jahr 2007 sei im rabattvertragsgeregelten Markt eine Marktkonzentration eingetreten, die die Arzneimittelversorgung massiv beeinträchtigt. Das gelte insbesondere für versorgungsrelevante Wirkstoffe. Mittlerweile wird laut BPI für bestimmte Wirkstoffe der gesamte Markt nur noch von wenigen bis zu einem einzigen Unternehmen beherrscht. „In der Folge sind Liefer- und Versorgungsengpässe heute eher die Regel als die Ausnahme“ so der BPI-Chef.

Der BPI hat ein Gutachten zu den Auswirkungen der Rabattverträge erstellen lassen. Danach hat sich die Versorgungssituation insbesondere bei versorgungsrelevanten Wirkstoffen derart verschärft, dass oftmals nur wenige, „manchmal bis nur noch zwei aktive Anbieter im Markt sind“. Durch diese Oligopolisierung drohten akut Lieferengpässe und schlimmstenfalls lebensbedrohliche Versorgungsengpässe für die Patienten.“ Laut Gutachten verstoßen die Kassen mit ihrer Praxis gegen das gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot, weil sich sowohl die Versorgung der Patienten als auch ihre Heilungs- und Behandlungschancen verschlechterten.

Nach Ansicht der Gutachter müssen die Rabattverträge so gestaltet werden, dass das Risiko von Liefer- und Versorgungsengpässen so weit wie möglich minimiert wird. Zur Erreichung dieses Ziels fordert der BPI drei gesetzliche Änderungen bei Rabattverträgen. Zur Stärkung der Versorgungsunabhängigkeit vom außereuropäischen Ausland muss sich unter den Rabattvertragspartnern der Kassen mindestens ein pharmazeutisches Unternehmen mit europäischer Produktionsstätte befinden.

Bei den 532 vom BfArM gelisteten versorgungsrelevanten Wirkstoffen müssen laut BPI mindestens vier Anbieter einen Zuschlag erhalten. Mehr noch: Für diese versorgungsrelevanten Wirkstoffe müsse zumindest dann ein grundsätzliches Verbot für Arzneimittel-Rabattverträge gefordert werden, wenn diese bereits heute nur noch von drei oder weniger pharmazeutischen Unternehmen im Markt angeboten werden. Mit dem Verbot würde die noch verbliebene Anbietervielfalt in diesen Märkten geschützt und Liefer- und Versorgungsengpässe vermieden werden.

Krankenkassen sollen laut BPI Rabattvertragszuschläge stets an mindestens drei pharmazeutische Unternehmer erteilen. Hierdurch werde zum einen sichergestellt, dass die Anbietervielfalt auf dem deutschen Markt zumindest in ihrem Status quo gesichert werde und zum anderen eine deutlich größere Versorgungssicherheit erreicht, da selbst beim Ausfall eines Rabattvertragspartners dessen Lieferverpflichtungen von den anderen beiden Rabattvertragspartnern aufgefangen würden.

„Die Krankenkassen stehen in der Verantwortung“, so Zentgraf. „Sie haben ihren Versicherten eine ausreichende, das heißt auch rechtzeitige und zweckmäßige, also qualitativ dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung garantiert. Das finanzielle Polster der GKV muss jetzt konsequent für ein Mehr an Versorgungssicherheit genutzt werden.“ Laut Zentgraf würde die Umsetzung der BPI-Forderung die Krankenkassen pro Jahr zwei Milliarden zusätzliche Ausgaben für Arzneimittel kosten. Die geplanten Rabattvertragsregelungen im GSAV sind nach Ansicht des BPI zur Verbesserung der Lage nicht geeignet weil zu unbestimmt.

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