Packungsgrößenverordnung

BPI: Gesetze gelten auch für AOK

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Die jüngsten Empfehlungen von AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann bezüglich der Umsetzung der Rabattverträge außerhalb der N-Spannen ruft die Pharmaindustrie auf den Plan: „Gesetze gelten auch für die AOK“, kommentierte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Ausführungen Hermanns. Mit seiner Aufforderung an die Apotheker, die gesetzliche Grundlage der neuen Packungsgrößenverordnung unter den Tisch fallen zu lassen und die Rabattverträge zu bedienen, lasse Hermann ein seltsames Rechtsverständnis erkennen.

Hermann hatte gegenüber APOTHEKE ADHOC erklärt, die Abverkaufsfrist mache nur dann Sinn, wenn man alte und neue N-Größen gegeneinander austauschen könne. Der BPI kontert, es gehe nicht um seine Rechtsauffassung, sondern um die Gesetzeslage. Die Hersteller fordern die Kassen auf, sich schnell einig zu werden, wie diese zu interpretieren sei. „Die Kakophonie auf Kassenseite ist unerträglich“, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

Der BPI habe seit der Vorlage des Gesetzes immer wieder vor dem Chaos gewarnt, dass eine Umsetzung der Verordnung in dieser Kurzfristigkeit und ohne gründliche Diskussion erzeugen würde. „Dass nun ausgerechnet die AOK, für die diese Regelungen geschaffen wurden, ihre Umsetzung jetzt für verfrüht hält, ist ein unglaublicher Vorgang. Die Hersteller erst mit maximaler Rechtsunsicherheit und enormem Aufwand zu überziehen, dies angesichts unangenehmer Nebenwirkungen für die AOK jetzt für verfrüht zu halten und dem Bundesgesundheitsministerium nun eine zu enge Rechtsinterpretation vorzuwerfen, schlägt dem Fass den Boden aus“, so Fahrenkamp.

Es sei spannend, dass ein Kassenvorstand dem Gesetzgeber mitteile, wie dieser seine eigene Gesetze zu interpretieren habe. „Wenn Dr. Hermann die Geister, die er rief, nun nicht wieder los wird, zeugt das von der Insuffizienz der Regelung“, so Fahrenkamp. Die AOK müsse, ebenso wie die Hersteller, mit den Folgen dieser unsinnigen Umstellung leben. Der BPI forderte den GKV-Spitzenverband und den Deutschen Apothekerverband auf, klare Regelungen für die Substitution im Rahmenvertrag zu schaffen.

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