OTC-Ausschluss

BPI: Basissalben in die Erstattung

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Berlin -

Neurodermitiker können sich ihre Basissalben nicht von den Krankenkassen erstatten lassen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) gestern entschieden. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bedauert das Urteil: „Diese Entscheidung ist ein Rückschlag für die rund sechs Millionen Neurodermitiker in Deutschland, die sich in ihrem unverschuldeten chronischen Leiden häufig nicht ernst genommen fühlen und hohe Therapiekosten selbst schultern müssen“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

 

Der BPI fordert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Basistherapeutika auf die OTC-Erstattungsliste setzen soll. Neurodermitis sei eine schwerwiegende Erkrankung, die die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtige und kontinuierlich behandelt werden müsse, begründet Fahrenkamp. Die klagende Patientin hatte ihre Kosten vor dem BSG auf rund 500 Euro pro Monat beziffert.

Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) habe in ihren Behandlungsleitlinien auf die zentrale Rolle der Basissalben hingewiesen, betont der BPI. Eine aktuelle internationale Genetikstudie zur Neurodermitis zeige zudem, dass die in den Leitlinien empfohlene Basistherapie als echte Substitutionstherapie gelten kann, ähnlich der Gabe von Insulin bei Diabetes.


In Deutschland ist die Versorgungslage bei Neurodermitis aus Sicht des BPI alarmierend: Einer DDG-Studie zufolge sehen sich fast 60 Prozent der befragten Patienten in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt und schätzen ihren Leidensdruck damit ähnlich ein wie Schlaganfall- oder Parkinson-Patienten. Mehr als 90 Prozent der Befragten gaben demnach an, unter regelmäßigem Juckreiz zu leiden, 26 Prozent waren häufig schlaflos.

 

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