Mehrkostenregelung

BPI attackiert knauserige AOK APOTHEKE ADHOC, 24.03.2011 14:42 Uhr

Berlin - 

Die Pharmahersteller sind mit der Umsetzung der Mehrkostenregelung unzufrieden: Einige Krankenkassen führten den Sinn des Gesetzes ad absurdum, kritisiert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Als Beispiel führt der Verband die Erstattungsregeln der AOK Baden-Württemberg an. Bei dieser blieben die Versicherten auf besonders hohen Kosten sitzen.

Bei seiner Beispielrechnung geht der BPI jeweils von einem Apothekenverkaufspreis von 31 Euro aus. Die AOK Baden-Württemberg zieht zunächst bei Arzneimitteln über 30 Euro pauschal 20 Euro für entgangene Rabatte ab. Hinzu kommt die gesetzliche Zuzahlung von 5 Euro sowie ein Abschlag für Verwaltungskosten in Höhe von 5 Prozent des Erstattungsbetrags (hier 30 Cent). Der Versicherte bekomme somit lediglich 5,70 Euro erstattet, rechnet der BPI vor. Doch auch die würden nicht in jedem Fall ausgezahlt: Mit einem Zusatzpassus behalte sich die AOK Baden-Württemberg eine Erhöhung des Erstattungsabschlags vor.

Als Vergleich führt der BPI das Modell der Techniker Krankenkasse (TK) an. Die Kasse zieht ebenfalls die gesetzliche Zuzahlung ab. Anschließend werden 20 Prozent des Erstattungsbetrags als Abschlag für entgangene Vertragsrabatte gekürzt sowie 10 Prozent für die höheren Kosten im Vergleich zur Abgabe eines Rabatt-Arzneimittels beziehungsweise einem der drei preisgünstigsten Arzneimittel.

Im Beispielfall erhält ein TK-Versicherter somit 18,20 Euro erstattet - dreimal mehr als ein Versicherter der AOK Baden-Württemberg. Hier müssten die Aufsichtsbehörden eingreifen, fordert der BPI.