Angemessene Honorierung essenziell

BPhD: Widerspruch bei pDL-Finanzierung Lilith Teusch, 08.07.2024 11:50 Uhr

Ein Ausbau des Leistungsangebots wird vom BPhD begrüßt, jedoch muss die Honorierung für die neuen Leistungen sichergestellt werden. Foto: Dan Race/stock.adobe.com
Berlin - 

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) unterstützt die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) im Entwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG). Allerdings müssten diese Leistungen auch angemessen honoriert werden. Dass Nacht- und Notdienste laut Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) künftig auch aus dem pDL-Topf finanziert werden sollen, sieht der Verband kritisch.

„Arzneimittelbezogene Präventionsleistungen sind schon jetzt Bestandteil des Apothekenalltags. Apotheken bieten als niederschwellige, wohnortnahe Anlaufstellen jedoch noch darüber hinaus großes Potenzial für Präventionsangebote“, betont der BPhD. Aufgrund ihrer heilberuflichen Kompetenz können Apotheker:innen ungesunde Lebensstile oder Zugehörigkeiten zu Risikogruppen frühzeitig erkennen, individuell handeln, eine Empfehlung zur ärztlichen Weiterbehandlung aussprechen und Vorschläge für Präventionsmaßnahmen machen. Dass sich das Berufsbild der Apotheker:innen hin zu mehr heilberuflichen Tätigkeiten fokussiere und damit den Schwerpunkt auf pDL lege, begrüße der Verband ausdrücklich.

pDL müssen angemessen honoriert werden

Dass das niedrigschwellige Beratungsangebot, das in Apotheken geleistet werden kann, im aktuellen Entwurf zum GHD erkannt wurde, bewertet der BPhD positiv. Zudem unterstützt er die Einführung der zusätzlichen pDL. „Vorhandene Kompetenzen von Apotheker:innen können durch pDL stärker eingesetzt werden und stellen somit einen großen Mehrwert in der Gesundheitsversorgung für die Patient:innen dar.“ Um auf die Umsetzung dieser hinzuwirken, sei aber eine angemessene Honorierung essenziell.

Der Verband weist darauf hin, dass ein Teil des Zuschlags auf Arzneimittelabgaben, der aktuell die pDL finanziere, laut des Referentenentwurfs zum ApoRG stattdessen zur Erhöhung der Vergütung des Nacht- und Notdienstes verwendet werden soll. Eine ausreichende Vergütung der pDL müsse aber immer gewährleistet sein. Ob und inwiefern dies beim ApoRG berücksichtigt werde, solle deshalb vor der Abstimmung erörtert werden, fordert der BPhD.

Leitfaden durch Kammer

Laut Entwurf soll die Bundesapothekerkammer mit der Erstellung standardisierter Arbeitsabläufe zu den pDL beauftragt werden. Dieses Vorgehen würde zur Sicherung einer bundesweit einheitlichen Qualität der pDL beitragen, lobt der BPhD. Um bei der Umsetzung eine größtmögliche Leistungsfähigkeit zu erzielen, sei dabei auf einen möglichst geringen Bürokratieaufwand für die einzelnen Apotheken zu achten.

Weiterer Ausbau der Kompetenzen

Neben Messungen zum Erkennen von Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus seien viele weitere patientennahe Schnelltests in der Apotheke denkbar. Der BPhD fordert, dass sich außerdem weiterhin mit der Möglichkeit für beispielsweise STI-Tests, nichtinvasive Allergietests oder verschiedene Urintests durch Apotheker:innen in der Apotheke auseinandergesetzt wird. Auch ausführliche allgemein-pharmazeutische Beratungen würden noch nicht ausreichend gefördert. Bereits jetzt können Inhalator-Schulungen in den Apotheken angeboten und abgerechnet werden. Der BPhD will, dass das Angebot hier, beispielsweise auf die Anwendung weiterer Pens – wie Insulin- oder Heparinpens – ausgeweitet wird. Der BPhD unterstützt zudem den Ausbau der Impf-Angebote in den Apotheken.

Das Studium muss mitziehen

„Die Erweiterung der Kompetenzen von Apotheker:innen muss auch in der Ausbildung abgebildet werden“, fordert der Verband. Insbesondere sei der Ausbau der Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie notwendig, um eine noch qualitativ hochwertigere und langfristigere Ausführung der pDL gewährleisten zu können. Vor allem für Medikationsanalysen und das Medikationsmanagement sei dieser inhaltliche Ausbau maßgebend. Darum sei die sofortige Schaffung und Besetzung der nötigen Lehrstühle der besagten Fächer an allen Studienstandorten laut BPhD notwendig. Bereits seit mehreren Jahren setze sich der Verband für deren Ausbau in einer Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker(AAppO) ein.

„Kompetenzen von Apotheker:innen und Ärzt:innen ergänzen sich beispielsweise und führen bei gelungener Zusammenarbeit zu einer umfassenden und ganzheitlichen Betreuung der Patient:innen“, so der BPhD. Diese Chance zur Erhöhung der Qualität und Effektivität des Gesundheitssystems müsse schon im Studium gesehen und gefördert werden. „Eine Aufnahme von interprofessionellen Lehrveranstaltungen ins Curriculum der Gesundheitsberufe muss verpflichtend werden“, fordert der BPhD.