Botendiensthonorar: „Wettbewerbsinstrument der öffentlichen Apotheken“ APOTHEKE ADHOC, 20.08.2021 08:02 Uhr
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) wettert gegen die Botendienstvergütung als „ziemlich teures Geschenk“ für die Apothekenbranche. Es müsse „die Frage erlaubt sein, ob dieser dauerhafte Service von der Versichertengemeinschaft zu finanzieren ist“, so der Verband. Die durchschnittliche Apotheke habe seit Einführung der Vergütung allein von den Ersatzkassen etwa 2000 Euro für den Botendienst erhalten. Doch wie sieht es bei den anderen Kassen aus? Dem AOK-Bundesverband liegen nach eigenen Angaben keine solche Zahlen vor. Die Haltung des vdek teilt er trotzdem.
Den Botendienst zu vergüten, sei vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nachvollziehbar gewesen – darüber hinaus habe das Honorar aber keine Berechtigung. Das sagt nicht nur der vdek, sondern auch der AOK-Bundesverband. Der vdek hatte seine Ausgaben für den Botendienst hochgerechnet und als Argument für eine Abschaffung der Vergütung verwendet, die Ortskrankenkassen gehen offenbar noch nicht so weit. „Zahlen oder Auswertungen zum Thema Botendienste liegen uns im AOK-Bundesverband momentan nicht vor“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage.
Das heißt aber nicht, dass die Sicht auf die Liefertouren bei den AOKen weniger negativ wäre. „Grundsätzlich sehen wir das Thema Botendienste ähnlich kritisch wie der Verband der Ersatzkassen.“ Zuletzt habe der Bundesverband seine Kritik in der Stellungnahme zum Referentenentwurf der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungs-Änderungsverordnung deutlich gemacht, mit der das Honorar von 5 auf 2,50 Euro halbiert wurde. Und diese Kritik schlägt tatsächlich in dieselbe Kerbe: Die Botendienste seien „einseitig als Wettbewerbsinstrument der öffentlichen Apotheken einzustufen“, heißt es da.
Die logische Schlussfolgerung: „Der AOK-Bundesverband begrüßt die Halbierung der Vergütung (…), rechnet aber mit deutlich höheren Mehrausgaben als das Ministerium“, heißt es da. Laut Bundesgesundheitsministerium sollten auf Grundlage des 2,50-Euro-Honorars für die Kostenträger insgesamt Mehrausgaben von 21 Millionen Euro bis Jahresende 2020 entstehen, davon allein rund 18 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Der AOK-Bundesverband hege nicht zuletzt deshalb „grundsätzliche Zweifel an der Fortführung eines flächendeckenden Botendienstes für verschreibungspflichtige Medikamente“. Der mit der Sars-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung befristet eingeführte Botendienst sei zwar in der Lockdown-Phase sachgerecht gewesen, um die Anzahl der erforderlichen direkten Patientenkontakte in den Apotheken zu verringern und damit die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Allerdings werde das wohl verfehlt, argumentierten die Ortskrankenkassen damals und brachten wie der vdek eigene Zahlen an: So habe eine Auswertung im Herbst 2020 gezeigt, dass Apotheken in von Covid-19 besonders betroffenen Regionen weniger Botendienste je 100.000 Einwohner erbracht hätten als in weniger stark betroffenen Regionen Deutschlands. Der Bundesverband forderte deshalb: „Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Intention sollten, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen, Botendienste nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung erbracht werden.“
Eine „nicht zielgerichtete Fortsetzung des Botendienstes“ hingegen sei weder aus der aktuellen epidemiologischen Lage noch aus dem Bedarf der Versicherten ableitbar und führe „lediglich zu vermeidbaren Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung“, so der Bundesverband.