Krankenhauszukunftsgesetz

Botendiensthonorar: Dauerhaft, aber nur 2,50 Euro

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Berlin -

Die Apotheken sollen dauerhaft für den Botendienst vergütet werden, das aktuell und befristete Honorar aber von 5 auf 2,50 Euro gesenkt werden. So sieht es der Entwurf für das Krankenhauszukunftsgesetz vor, an den die Botendienstregelung angehängt wurde.

Weil viele Apotheken während der Corona-Krise ihre Botendienste ausgeweitet haben, hat die Politik reagiert und ein Sonderhonorar beschlossen. Einmalig 250 Euro sowie 5 Euro pro Botendienst bekommen die Apotheken von den Krankenkassen erstattet. Allerdings ist die Maßnahme bis Ende September begrenzt.

Weil die Pandemie alles andere als überwunden ist, waren die Forderungen nach einer Entfristung immer lauter geworden. Dem kommt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt nach. Im Gesetzentwurf heißt es: „Die bisher in der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelte Vergütung für den Botendienst der Apotheken wird verstetigt und von 5 Euro auf 2,50 Euro je Botendienst gesenkt.“

Die im SGB V geplante Verankerung des Botendiensthonorars sei notwendig, um in Regionen mit geringerer Apothekendichte die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. Der Botendienst trage zu einer Entlastung bei der Zahl der Apothekenbesuche und zur Sicherstellung der Versorgung dieser Personen mit Arzneimitteln bei, heißt es zur Begründung.

Nach Einführung des neuen Botendiensthonorars Ende April wurden im Mai 2020 insgesamt 2,52 Millionen Rx-Lieferungen durch Vor Ort Apotheken mit den Krankenkassen abgerechnet. Diese Zahlen hat das Marktforschungsunternehmen Iqvia ermittelt. Damit hätten die Krankenkassen bis Ende Mai über 14 Millionen Euro bezahlt, um die Arzneimittelversorgung in der Corona-Pandemie sicherzustellen, schreibt Iqvia.

Ab Ende September können sich die Apotheken auf die Auszahlung einer einmaligen Pauschale von 250 Euro (netto) freuen, die ihnen per Gesetz für die Ausstattung des Botendienstes mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln zusteht. Die Abrechnung und die Auszahlung an die Apotheken wird der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mithilfe einer Beleihung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übernehmen.

Mit der jetzt von Spahn vorgesehenen Halbierung des Honorars muss auch die Noweda gegebenenfalls neu rechnen. Der Großhändler bietet Kunden die Übernahme des Botendienstes für 4,50 Pro Tour an, zuzüglich einer Monatspauschale von 45 Euro. Das ohnehin umstrittene Angebot hatte zum Start explizit damit geworben, kostenmäßig unterhalb des gesetzlichen Zuschusses zu liegen.

 

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