Die Abda bittet das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die ab dem 1. Oktober vorgesehene Höhe des Botendienstzuschlags nochmals zu überprüfen – sie solle statt der geplanten 2,50 Euro weiterhin 5 Euro betragen. Das wäre demnach „sachgerecht, um eine allzu deutliche Kostenunterdeckung zu vermeiden“.
Um die Zeit bis zum Inkrafttreten des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) zu überbrücken, hatte das BMG am Mittwoch eine entsprechende Verordnung vorgelegt: Ab 1. Oktober wird der Betrag von 5 Euro auf 2,50 Euro halbiert, so wie es später auch dauerhaft im VOASG festgeschrieben sein soll. Die bisherige Verordnung zum Botendiensthonorar gilt nur bis Ende September.
„Wir begrüßen die vorgesehene Verlängerung der Geltungsdauer des § 9 Abs. 2 Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum Jahresende, durch die auch vor dem Hintergrund aktuell steigender Infektionszahlen eine Versorgung der Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen, zur Minimierung von Infektionsrisiken oder aus sonstigen Gründen die Apotheke nicht aufsuchen können, sichergestellt werden kann“, schreibt die Abda in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zur Verordnung. „Allerdings bedauern wir, dass die Höhe des Zuschusses zum Botendiensthalbiert werden soll.“
Stattdessen erachte man eine Beibehaltung des Zuschlags in Höhe von 5 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer für sachgerecht, um eine allzu deutliche Kostenunterdeckung zu vermeiden. „Unter Berücksichtigung von Fahrt-und Lohnnebenkosten liegen die Kosten eines durchschnittlichen nicht-pharmazeutischen Botendienstes mit Mindestlohn bei etwa 4,00 Euro“, so die Stellungnahme. Für einen pharmazeutischen Botendienst durch einen pharmazeutisch-technischen Assistenten würden sich demnach gar Kosten von rund 7 Euro pro Fahrt ergeben. „Wir bitten daher, die ab dem 1. Oktober 2020 vorgesehene Höhe des Botendienstzuschlags nochmals zu überprüfen.“
Das BMG erwartet, dass die Krankenkassen zwischen Oktober und Dezember monatlich sechs Millionen Euro für die Verlängerung aufbringen müssen – und jeweils rund eine halbe Million Euro monatlich die privaten Krankenversicherungsunternehmen und die Träger der Beihilfe bei Bund, Ländern und Gemeinden. Auf das nächste Jahr hochgerechnet können die Apotheken mit einem Botendiensthonorar von insgesamt 84 Millionen Euro rechnen. Die neue Verordnung kann von der Bundesregierung erlassen werden, sie muss nicht vom Bundestag beschlossen werden.
APOTHEKE ADHOC Debatte