Digitalisierung

Bonusheft kommt in die ePA

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Berlin -

Das Bonusheft für den Eintrag von Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis wird digital: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben das medizinische Informationsobjekt (MIO) „zahnärztliches Bonusheft“ festgelegt. Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als ergänzenden Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen. 

„In nur sechs Monaten konnte das MIO ‚zahnärztliches Bonusheft‘ dank der erfolgreichen Kooperation mit der KZBV fertiggestellt werden. Damit liegen wir voll im Zeitplan“, so Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV: „Durch die standardisierte Erfassung der medizinischen Daten wird es möglich, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen.“ Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes des KZBV: „Als erstes zahnärztliches MIO wird das elektronische Bonusheft in absehbarer Zeit in die ePA integriert. Vorteile sind eine messbare Bürokratiereduktion für Praxen und zugleich mehr Transparenz für Versicherte. Davon profitiert das Zahnarzt-Patientenverhältnis, ebenso wie die bereits sehr gute Versorgungsqualität. Die Gleichung lautet: Weniger Papier in den Praxen und schnellere, optimierte Prozesse = mehr Zeit für Behandlung!“

Auch weitere digitale Leuchtturmprojekte des Berufsstandes kämen gut voran, so Eßer. „Erklärtes Nahziel ist es, Bürokratieentlastung in die Praxen zu bringen, indem papiergebundene Prozesse wie das Antrags- und Genehmigungsverfahren digitalisiert und entsprechende Arbeitsschritte verbessert werden.“

Die Digitalisierung des bislang papiergebundenen Bonusheftes bringt laut KZBV erhebliche Erleichterung für Patienten sowie Zahnärzte mit sich. So entfalle etwa künftig das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen, wenn Patienten bei ihrem Termin in der Praxis das Bonusheft nicht dabeihätten. Patienten könnten mit der neuen digitalen Anwendung bei ihrer Krankenkasse auch einfacher nachweisen, dass sie Kontrollen beim Zahnarzt regelmäßig wahrgenommen haben, um bei einer Versorgung mit Zahnersatz ihren Bonusanspruch zu wahren.

Wenn Patienten regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen und diese in das Bonusheft eintragen lassen, erhalten sie von ihrer Kasse einen höheren Festzuschuss. In Zukunft könnten entsprechende Apps mithilfe des MIO „Zahnbonusheft“ Versicherte auch an Vorsorgetermine erinnern. Praxen könnten ihre Patienten künftig zudem einfacher über den Status der Vorsorge informieren.

Medizinische Informationsobjekte dienen dazu, medizinische Daten nach einem festgelegten Format zu dokumentieren, beispielsweise standardisiert in einer elektronischen Patientenakte. Ziel ist es, dass die strukturierten Daten über jedes IT-System ausgelesen und bearbeitet werden können. Informationen sollen so leichter zwischen einzelnen Heilberufen, Kostenträgern und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können. Der Patient bleibe dabei jederzeit Herr seiner Daten, eine Verarbeitung oder Einsicht erfolgt nur mit seiner Zustimmung. Ein Zugriff auf die Daten der ePA durch die Krankenkassen sei nicht vorgesehen, so KBV und KZBV.

Mit einem Letter of Intent zur Digitalisierung hatten die Bundesorganisationen KBV, KZBV und ABDA im Jahr 2018 die Bedeutung der Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen betont und den Einsatz neuer Technologien in allen Anwendungsbereichen befürwortet. Die Initiative umfasst auch die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda.

Patienten haben ab 2021 Anspruch darauf, dass Ärzte die ePA, die Krankenkassen ihnen dann anbieten müssen, mit Daten befüllen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert oder wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Versicherte können ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der ePA übertragen lassen. Ab 2022 bekommen Versicherte darüber hinaus die Möglichkeit, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Sie können also zum Beispiel festlegen, dass eine Ärztin oder ein Arzt zwar auf die ePA zugreifen darf, dass aber bestimmte Befunde nicht angezeigt werden. Ab 2023 haben Versicherte die Möglichkeit, die in der ePA abgelegten Daten freiwillig und datenschutzkonform der medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen. Überweisungen zu Fachärzten sollen auf elektronischem Weg übermittelt werden können.

 

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