Die Abda will kurz vor der parlamentarischen Sommerpause die Bundestagsabgeordneten auf das Apothekenstärkugsgesetz (VOASG) einschwören. Die Abgeordnetenbüros werden mit XXL-Flyern über die Leistungen der Apotheke aufgeklärt und um Unterstützung des VOASG gebeten. Motto: „Eigentlich ist es ganz einfach…“
Bei der ABDA-Mitgliederversammlung wurde am vergangenen Mittwoch der Beschluss gefasst, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen. Diese wird aufgefordert, das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz noch in diesem Jahr zur Verabschiedung in den Bundestag zu bringen, so der einstimmig verabschiedete Entschließungsantrag.
Parallel werden mit der Flyeraktion die Abgeordneten angegangen. Auf den gefalteten Karten in Übergröße heißt es: „Die Apotheken erbringen ihre Leistungen überall in Deutschland und rund um die Uhr. Sie versorgen jeden Patienten entsprechend seinem individuellen Bedarf. Die Vorzüge dieses dezentralen, flächendeckenden Arzneimittelversorgungssystems sind in der Corona-Pandemie besonders sichtbar geworden. Um seinen Fortbestand in Zukunft gewährleisten zu können, brauchen die Apotheken aber verlässliche ordnungspolitische Rahmenbedingungen.“
Einer der wichtigsten Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung seien bundesweit einheitliche Abgabepreise für ärztlich verordnete Medikamente. Sie verhinderten, dass Patienten ungleich behandelt beziehungsweise durch überhöhte Preise „abgezockt“ werden. Und sie wendeten ab, dass Apotheken vor Ort „durch unwirtschaftliche Tiefstpreise ruiniert“ werden und das Versorgungsnetz ausgedünnt wird.
Seit fast vier Jahren werde diese Gleichpreisigkeit aber unterlaufen, so die Abda mit Verweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober. Damit habe der EuGH „eine schwere Wettbewerbsschieflage zu Lasten der Apotheken vor Ort ausgelöst“. Die Auswirkungen würden mit der Einführung des E-Rezepts noch wesentlich stärker spürbar werden, so die Befürchtung der Abda.
„Seit fast vier Jahren wartet die Apothekerschaft darauf, dass die Politik die Folgen des Urteils bewältigt. Dabei ist es eigentlich einfach, denn eine brauchbare Lösung des Problems liegt seit einem Jahr vor: Der im Juli 2019 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) soll die Gleichpreisigkeit über das SGB V wiederherstellen. Das geht aber nur, wenn das Gesetz auch verabschiedet wird“, lautet der Appell. Die Abgeordneten werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass das VOASG umgehend in den Bundestag eingebracht und verabschiedet wird.
Auf der inneren Doppelseite werden die Leistungen der Apotheken in 17 Punkten noch einmal ausführlich erklärt: Vom Management der Lieferengpässe und 24/7-Verfügbarkeit, über Rezepturherstellung und Drogenersatztherapie bis hin zu Pharmakovigilanz und der zuletzt so präsenten Herstellung von Desinfektionsmitteln.“ Jeden Tag sind Millionen Patienten auf die Leistungen der Apotheken vor Ort angewiesen“, lautet die Überschrift. Es folgt der emotionale Appell: „Sorgen Sie gemeinsam mit uns Apotheker*innen dafür, dass sie auch morgen noch versorgt werden.“
In der von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Resolution heißt es, dass mit dem VOASG auch zu regeln sei, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gilt – und zwar auch im PKV-Bereich. Sollte das nicht gelingen, müsse noch 2020 das Rx-Versandverbot her.
Bei der Abda ist man zuversichtlich: Nach ersten Informationen stünden die Chancen gut, dass das VOASG nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht wird. „Wir sind sehr froh darüber, dass wir seit gestern aus den Koalitionsfraktionen einen Zeitplan vorliegen haben“, sagte Abda-Präsident Friedemann Schmidt. Demnach wollten die Koalitionsfraktionen das VOASG im Oktober endgültig verabschieden.
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