Kein Rx-Boni-Verbot

Boni-Deckel: Revival für SPD-Vorschlag

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Berlin -

Die Gesundheitspolitiker der Union wollen als Alternative zum vielbeschworenen Rx-Versandverbot jetzt ein Rx-Boni-Verbot ins Sozialgesetzbuch V schreiben. Bislang hat die SPD die Kompromisssuche beim Koalitionspartner aus der Zuschauerrolle begleitet. Jetzt sind die Sozialdemokraten am Zug. In dieser Woche soll eine Gegenposition erarbeitet werden. Klar ist: Ein eigenes Apothekengesetz soll her. Und ein Rx-Boni-Verbot wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegeben. Aber was will die SPD? Womöglich erlebt der vor mehr als zwei Jahren entwickelte Vorschlag der Gesundheitspolitiker Sabine Dittmar und Edgar Franke ein Revival.

Im Februar 2017, auf dem Höhepunkt des Rx-Boni-Streits zwischen der von Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angeführten Rx-Versandverbot-Riege in der Union und der SPD, warteten Dittmar und Franke mit einem gemeinsamen Vorschlag auf: Statt des Verbots des Rx-Versandhandels sollte die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ins SGB V wandern und darin – mit Rücksicht auf das wenige Monate alte EuGH-Urteil – ein geringfügiger Rx-Boni-Deckel als Bagatellgrenze verankert werden.

Der Paragraf 129 SGB V sollte dahingehend konkretisiert werden, „dass im Einklang mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) die Wettbewerbsbedingungen zwischen ausländischen und inländischen Versandapotheken und stationären Apotheken wieder angeglichen werden“. Die Regelung wollten Dittmar/Franke auf zwei Jahre befristen. In der Zwischenzeit sollte eine Expertenkommission eine Reform des Apothekenhonorars vorbereiten. Konkret sollte ins Gesetz geschrieben werden, dass „Zuwendungen oder sonstige Werbegaben an Versicherte“ im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimittel grundsätzlich verboten sind: „Ausgenommen hiervon sind Zuwendungen im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Heilmittelwerbegesetzes, soweit sie einen Wert von einem Euro je abgegebener Packung nicht übersteigen.“

Damals stieß der Vorschlag bei der ABDA als „naive Scheinlösung“ auf heftigen Protest. Gut möglich, dass ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sich in Kürze mit einem Déjà-vu-Vorschlag ernsthafter befassen muss, als ihm lieb sein wird. Denn aus der SPD ist zu hören, dass der Dittmar/Franke-Vorschlag gute Chancen hat, erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt zu werden.

Als „rechtlich besorgniserregend“ hatte nämlich SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach das Rx-Boni-Verbot der Union abqualifiziert. Das höre sich „sehr rechtsunsicher“ an, sowohl in Bezug auf das EuGH-Urteil vom Oktober 2016 als auch auf das Mahnverfahren der EU-Kommission. „Das ist kein Vorschlag, der machbar ist“, so Lauterbach. Auch SPD-Gesundheitspolitikerin Dittmar hat sich inzwischen zu Wort gemeldet – nicht zum Boni-Verbot, aber zum Verfahren. Die Apothekenreform mal eben so über Änderungsanträge zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zu regeln, lehnt die SPD ab und fordert ein eigenes Gesetz.

Das hat politische Konsequenzen: Die Apothekenreform dürfte so auf die lange Bank geschoben werden. Ein eigenes Gesetz muss zunächst das Bundeskabinett passieren. Dort spricht das SPD-geführte Justizministerium ein Wort mit. Anders als die Union könnte die SPD dort mit Blick auf Brüssel und den kürzlich im Kabinett eingetroffenen Brief der EU-Kommission ein Notifizierungsverfahren für erforderlich halten. Schließlich ist Katarina Barley (SPD) nicht nur Justizministerin, sondern auch Spitzenkandidatin der Sozialdemokraten für die Europawahl.

Das alles spricht dafür, dass es so schnell mit dem Apothekenpaket und dem von Spahn versprochenen zusätzlichen Millionen nichts wird. Mehr noch: Wie immer das erneute Tauziehen in der Koalition ausgehen wird, vermutlich werden sich die EuGH-Richter mit dem Thema noch einmal befassen. Dann könnte am Ende die AMPreisV komplett den Bach runter gehen, heißt es in der SPD.

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