Nachfrage an die Bundesregierung

BMWK: Vom Fixum keine Rede mehr

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Berlin -

Eine der zentralen Forderungen der Apotheken ist die Erhöhung des Fixums von derzeit 8,35 Euro auf 12 Euro. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte gegenüber dem Präsidenten der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Dr. Kai Christiansen, positive Signale gesendet. Doch auf Nachfrage will sein Haus davon nichts wissen.

Was das Bundeswirtschatfsministerium (BMWK) angeht, gibt es einen zusätzlichen Kommunikationskanal über Schleswig-Holstein: Nicht nur hat Habeck sein Direktmandat im Wahlkreis Flensburg-Schleswig geholt. Seine Eltern führten lange eine Apotheke in Heikendorf bei Kiel.

Nachdem Habeck im Juni gegenüber Christiansen eine gewisse Bereitschaft zur Anhebung des Apothekenhonorars signalisiert hatte, gab sein Ministerium auf Nachfrage zu Protokoll, dass man das Thema gar nicht mehr selbst bearbeiten, sondern ans Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgeben wolle.

Passiert ist seitdem nichts. Die seit Oktober dieses Jahres stellvertretende Landesvorsitzende der CDU, Petra Nicolaisen, fragte daher nach: „Plant die Bundesregierung der Forderung der Apothekerschaft nach einer Erhöhung des Packungshonorars, hinter die sich auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, stellt, nachzukommen und falls ja, wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu rechnen, falls nein, welche Gründe sprechen gegen solch eine Änderung?“

Vom Fixum keine Rede

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine gesamtheitliche Beurteilung der Sachlage: „Hierzu gehören etwa weitere vergütete Leistungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wie die Botendienste (§ 129 Absatz 5g SGB V) oder die Sonderumsätze im Kontext der Corona-Pandemie sowie das Geschäft mit nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln (OTC).“

Mit dem Engpass-Gesetz (ALBVVG) sei zudem ein „neuer Zuschlag in Höhe von 50 Cent pro verordnetem verschreibungspflichtigem Arzneimittel im Falle des Austauschs wegen Nichtverfügbarkeit“ eingeführt worden. „Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Entbürokratisierung beschlossen, die Apotheken von Kosten entlasten. Hierzu zählen der Entfall des Präqualifizierungsverfahrens bei der Versorgung mit Hilfsmitteln sowie die gesetzliche Bestimmung von Fallgruppen, in denen eine Retaxation der Krankenkassen zulasten der Apotheken ausgeschlossen ist.“ Vom Fixum – das auch während der November-Proteste eine zentrale Forderung darstellt – ist hier keine Rede.

Aussicht auf Reform

Ganz allgemein führt die Regierung an, dass der Erhalt des flächendeckenden Apothekennetzes der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen sei. Deshalb seien Reformen im Apothekenwesen angestrebt. „Unter anderem sollen dabei Apothekenstandorte in der Fläche durch eine gezielte Umstellung der Vergütung gestärkt werden. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag in § 78 Absatz 1 und 2 AMG wird die Bundesregierung die Kostenentwicklung und die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter beobachten.“

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