Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat in seinen Vorhabenvorschlägen für die 21. Legislaturperiode eine ganze Reihe von Maßnahmen vorgestellt – insgesamt auf rund 600 Seiten. Darunter finden sich auch gesundheitspolitische Themen. Ein Punkt: Das BMWK schlägt vor, die Zuständigkeit für das Apothekenhonorar ans Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu übergeben, wie es bereits in der vergangenen Legislaturperiode geplant war.
Aktuell liegt die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) beim BMWK. In der vergangenen Legislaturperiode war vorgesehen, diese an das BMG zu übertragen – im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Doch dazu kam es nicht. Zwar wurde das GVSG nach dem Bruch der Ampel-Koalition noch vom Bundestag verabschiedet, viele geplante Regelungen und angehängte Anträge, darunter auch der Zuständigkeitswechsel, wurden jedoch gestrichen. Nun nimmt das BMWK den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erneut auf.
Schließlich sei das BMG für sämtliche andere Belange des Apotheken- und Arzneimittelrechts zuständig, heißt es aus dem Ministerium, noch unter der Leitung von Robert Habeck (Grüne). „Die AMPreisV ist insbesondere wegen durch die Inflation zunehmend entwerteten Vergütungssätzen in den vergangenen Jahren und mit Blick auf die wirtschaftliche Lage der Apotheken und des Pharmagroßhandels reformbedürftig“, heißt es in dem Papier. Eine solche Reform werde von den genannten Akteuren gefordert, gleichzeitig sei die Situation komplex und die Interessen der verschiedenen Parteien unterschiedlich. Außerdem warnt das BMWK, dass durch die Zuständigkeitsübertragung möglicherweise erneut zusätzlicher Personalbedarf entstehen könnte.
Auch einen Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag liefert das Ministerium: „Wir setzen uns für eine bundesweit verlässliche Versorgung mit notwendigen Arzneimitteln ein. Hierfür streben wir eine Apothekenreform aus einem Guss an, weshalb das Bundesministerium für Gesundheit künftig auch für das Arzneimittelpreisrecht (AMPreisV) zuständig sein wird.“
Auch die steigenden Beitragssätze thematisiert das BMWK. Finanzreformen in der GKV und SPV sollten „sehr hohe Priorität haben“, heißt es in dem Papier. Sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite seien Maßnahmen erforderlich, um die stetig steigenden Belastungen zu stabilisieren. Der Fokus solle dabei auf der Kostendämpfung, dem Heben von Effizienzreserven und dem Abbau von Über- und Fehlversorgung liegen. Unter anderem müsse der Bund „mehr Verantwortung“ im Hinblick auf versicherungsfremde Leistungen übernehmen. „Zumindest sollte er eine an die Beitragseinnahmen gekoppelte Dynamisierung erwägen.“
Außerdem schlägt das BMWK Leistungsdeckelungen beziehungsweise -kürzungen vor, um den Ausgabenanstieg zu dämpfen. Auch die Begrenzung der Ausgaben für Arzneimittel ist Teil des Maßnahmenkatalogs, beispielsweise durch erhöhte Herstellerabschläge.
Unter weiteren Maßnahmen listete das BMWK auch eine bessere Patientensteuerung und die Stärkung der Prävention, „auch durch finanzielle Anreize“, sowie die Digitalisierung und Entbürokratisierung auf. Konkrete Hinweise zur Umsetzung macht das Ministerium jedoch nicht.
Um das Spannungsverhältnis zwischen den dringend notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und der Industriepolitik zu adressieren, schlägt das Ministerium die Weiterführung des „Round Table Gesundheitswirtschaft“ als Dialogformat mit der Gesundheitswirtschaft vor.
Häufig würden Überwachungs- und Zollbehörden hier feststellen, dass EU-Vorgaben nicht eingehalten werden. Dies führe zu unfairen Wettbewerbsbedingungen. Primär im Fokus des BMWK stehen hier zwar Onlineplattformen aus Drittstaaten – wie Temu und Shein aus China – doch auch Versender aus der EU sollen stärker in den Blick genommen werden. „Erforderlich sind Maßnahmen, um die Rechtsdurchsetzung gegenüber Onlinehandelsplattformen und Händlern sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten zu verbessern“, heißt es in dem Papier.
Außerdem müsse Arzneimittelproduktion in Deutschland und der EU weiter gestärkt werden. Dafür sei eine Anpassung des EU-Vergaberechts für kritische Arzneimittel erforderlich, genauso wie bessere Rahmenbedingungen für Produktion und Forschung in Deutschland, insbesondere durch Entbürokratisierung und reduzierte Berichtspflichten und beschleunigte Genehmigungsverfahren.