Apothekenhonorar

BMWi erklärt 8,35 Euro

, Uhr
Berlin -

Die Ausgabensteigerung der Apotheken in den vergangenen acht Jahren lag laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bei 38.184 Euro pro Apotheke. Zur Berechnung der Anpassung des Honorars hat das Ressort von Dr. Philipp Rösler (FDP) allerdings den Anstieg beim Rohertrag abgezogen. Dieser schlägt mit 26.684 Euro zu Buche, so dass die Belastung unter dem Strich 11.500 Euro pro Apotheke beträgt.

 

Den Rx-Anteil hat das Ministerium mit 75 Prozent veranschlagt. Daraus ergibt sich eine Belastung von 28.915 Euro pro Apotheke. Entsprechend sinkt der Anpassungsbedarf aus Sicht des BMWi von 11.500 auf 8625 Euro. Geteilt durch die durchschnittlich 35.000 abgegebenen Packungen pro Apotheke kommt das Ministerium auf eine Erhöhung des Fixzuschlags von 25 Cent je Packung.

Bei seiner Berechnung hat das Ministerium auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen. Dieses habe die vorliegenden Daten für das Jahr 2011 „fortgeschrieben“. Zudem seien Zahlen der ABDA zu steuerlichen Betriebsergebnissen von Apotheken herangezogen worden.

Neben der Kostenentwicklung der Apotheken „bei wirtschaftlicher Betriebsführung“ sind bei der Anpassung laut BMWi die „berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher“ zu berücksichtigen. „Dementsprechend vermindert sich der Anpassungsbedarf aufgrund von Kostensteigerungen um die tatsächlich erzielten Zuwächse des Rohertrags“, heißt es in der Begründung. OTC und Freiwahl wurden bei dieser Berechnung berücksichtigt. Im Ministerium geht man davon aus, dass die Anpassung insgesamt rund 190 Millionen Euro kosten wird.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte