Pick-up-Regeln

BMJ lässt Apotheker auflaufen

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Berlin -

Schärfere Auflagen für Pick-up-Stellen dürfte es so schnell nicht geben: Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat auch gegen den neuen Vorschlag der ABDA rechtliche Bedenken geäußert. Die darin vorgesehenen Beschränkungen seien nicht gerechtfertigt, schrieb der Parlamentarische Staatssekretär im BMJ, Dr. Max Stadler (FDP), Mitte Januar an seine Amtskollegin Ulrike Flach (FDP) im Bundesgesundheitsministerium (BMG).

 

Die ABDA hatte vorgeschlagen, dass Pick-up-Stellen mit Rezeptsammelstellen gleichgestellt werden. Demnach wären sie grundsätzlich genehmigungspflichtig und nur im Bedarfsfall überhaupt möglich. Die Arzneimittelabgabe im Versandhandel wäre damit auf den Besteller, seine Mitbewohner oder eben registrierte Arzneimittelabholstellen beschränkt worden.

Doch mit der bisher gelieferten Begründung halte der Vorschlag einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand, so das BMJ. Konkret geht es um das Recht auf Berufsausübungsfreiheit. „Eingriffe in dieses Grundrecht können durch legitime Gemeinwohlinteressen gerechtfertigt sein, sofern sie verhältnismäßig sind. Diesen Anforderungen werden auch die ergänzenden Regelungsvorschläge der ABDA nicht gerecht“, schreibt Stadler.

 

 

Das Ministerium hält nichts von der Idee, Pick-up-Stellen nur in „Bedarfsgebieten“ zu erlauben. Auch diese Einschränkung verletze das Grundgesetz, „weil die Begründung nicht erkennen lässt, dass in Arzneimittelabholstellen typischerweise ein geringerer Standard an Arzneimittelsicherheit oder Verbraucherschutz herrscht als bei der Abgabe im Präsenzhandel oder der persönlichen Aushändigung im Versandhandel“, so Stadler.

Dem BMJ erschließt sich auch nicht, warum Arzneimittelabholstellen laut dem ABDA-Vorschlag nur außerhalb von Apotheken betrieben werden sollen. Schließlich herrschten in Apotheken „mindestens gleich gute Bedingungen für die Aushändigung von Arzneimitteln wie die Aushändigung in apotheken-externen Arzneimittelabholstellen“, so das BMJ.

Unterm Strich hält das BMJ den Vorschlag nicht für geeignet, die Frage der Pick-up-Stellen verfassungskonform zu lösen. Stattdessen will das Ministerium an die mit dem BMG abgestimmte „Kompromisslösung“ anknüpfen. Wie diese aussieht, ist bislang nicht bekannt.

 

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