BMG zu Maskenverteilung: Ohne Apotheken geht es nicht APOTHEKE ADHOC, 12.01.2021 12:52 Uhr
Die Berechtigungsscheine sind da und immer mehr Risikopatienten holen ihre zweite Tranche an FFP2-Masken in den Apotheken ab. Der linke Bundestagsabgeordnete Andreas Wagner hätte es offenbar besser gefunden, wenn die Krankenkassen die Masken gleich an ihre Versicherten verschickt hätten. Doch dazu wären die Kassen aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gar nicht in der Lage gewesen.
In seiner schriftlichen Frage wollte Wagner wissen, warum das BMG in der Corona-Virus-Schutzmasken-Verordnung geregelt habe, dass die Abgabe von FFP2-Masken „nicht direkt und niedrigschwellig durch Postversand durch die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen erfolgt, was meiner Meinung nach in Zeiten des Lockdowns zur Reduzierung vermeidbarer Kontakte und des Infektionsrisikos beitragen würde“. Stattdessen seien die Risikopatienten nur schriftlich über den Anspruch informiert worden und hätten „eine eigens von der Bundesdruckerei erstellte fälschungssichere Bescheinigung“ erhalten, um die FFP2-Masken in Apotheken abzuholen.
Der Parlamentarische Staatssekretärs im BMG, Dr. Thomas Gebhart, antwortete kurz vor dem Jahreswechsel. Zunächst rechnet er vor, dass im Zeitraum zwischen dem 15. Dezember 2020 und dem 15. April 2021 rund 27,3 Millionen Personen einen Anspruch auf insgesamt jeweils 15 Schutzmasken – mithin rund 410 Millionen Schutzmasken benötigt würden.
Das hätten die Kassen aus Sicht des BMG niemals ohne die Apotheken stemmen können: „Damit sind erhebliche Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Beschaffung der Schutzmasken, der Prüfung ihrer Qualität und der Beratung der Anspruchsberechtigten verbunden, die ohne die Einbindung der Apotheken mit ihren Verbindungen zu Herstellern und zum Großhandel nicht zu bewältigen wären. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen verfügen über keine vergleichbaren Beschaffungswege und Distributionsstrukturen“, so Gebharts Antwort.