Krankenhaushygiene

BMG will Hygiene-Gesetz prüfen

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Nach dem Tod dreier Frühchen in einem Bremer Klinikum will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes nochmals auf den Prüfstand stellen. „Wir werden uns eng mit der Landesregierung und den Bremer Behörden abstimmen, um möglichst rasch Schlussfolgerungen aus dem aktuellen Vorfall zu ziehen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Ulrike Flach (FDP), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

„Sofern sich Schutzlücken im Gesetz zeigen, werden wir nachsteuern“, sagte Flach. Nach Aussage der Staatssekretärin wird die Hygiene in Krankenhäusern in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. „Es bestehen nach wie vor Defizite im Vollzug der Vorschriften vor Ort.“

Mit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurden die Länder per Rechtsverordnung verpflichtet, die Sauberkeit in den Kliniken zu steigern. Mehr Personal und strengere Hygiene sollen Klinikpatienten vor tödlichen Infektionen schützen. Die Zahl von bis zu 15.000 Toten im Jahr wegen Klinikinfektionen soll gesenkt werden. Bis zu 600.000 Patienten – oft bereits schwer krank – erleiden im Krankenhaus zusätzlich solche Infektionen.

Die Kliniken nutzen die Chance: „Die Bundesregierung darf sich nicht darauf zurückziehen, die Verbesserung des Infektionsschutzes nur einzufordern“, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. „Sie muss prüfen, ob die im nächsten Jahr für die Kliniken anstehenden Kürzungen in Höhe von 600 Millionen Euro nicht ausgesetzt werden können, um die Krankenhäuser zu unterstützen“, sagte Baum.

 

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