BMG will Ärzteausbildung reformieren Benjamin Rohrer, 28.09.2011 13:34 Uhr
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die ärztliche Approbationsordnung reformieren. Um mehr medizinischen Nachwuchs zu gewinnen, die regionale Verteilung der Mediziner zu verbessern und die Allgemeinmedizin attraktiver zu machen, hat das BMG einen Entwurf vorgelegt. Unter anderem soll das unter Medizinstudenten berüchtigte „Hammerexamen“ aufgelockert werden. Das BMG fordert zudem die Länder auf, mehr Studienplätze zu vergeben.
Die schriftliche Prüfung des zweiten Staatsexamens soll in Zukunft nicht mehr gemeinsam mit dem mündlichen Prüfungsteil durchgeführt werden. Den Plänen zufolge sollen die Studenten künftig schon vor dem Praktischen Jahr (PJ) ihre Klausuren schreiben. Die angehenden Ärzte sollen sich während des PJ ohne Prüfungsstress auf ihre klinisch-praktischen Tätigkeiten konzentrieren, heißt es in dem Entwurf.
Um Ungleichheiten bei der regionalen Verteilung von Ärzten vorzubeugen, soll das PJ in Zukunft an beliebigen „geeigneten Krankenhäusern“ durchgeführt werden können. Bislang müssen die Studenten das PJ an ihrer Heimatuniversität und den ihr zugeordneten Lehrkrankenhäusern bewältigen. Um einem Mangel an Hausärzten schon früh zuvorzukommen, sollen mehr Studenten einen Teil ihres PJ in allgemeinmediznischen Einrichtungen bewältigen.
Das BMG will die Ausbildung zudem familienfreundlicher machen. Das PJ soll in Zukunft in Teilzeit durchgeführt werden können. Zudem dürfen die Studenten während der praktischen Ausbildung 30 Tage fehlen, bislang waren es nur 20 Tage. Davon sollen insbesondere Schwangere profitieren, heißt es in dem Entwurf.
Weil Bildungsfragen in den Ländern entschieden werden, fordert das BMG diese zum Handeln auf: Die Auswahlkriterien für den Studiengang Humanmedizin müssten auf Landesebene überprüft werden, auch eine „Vorabquote für künftige Landärzte“ müsse in Betracht gezogen werden, schreibt das Ministerium. Die einzelnen Universitäten sollten außerdem weitere Lehrstühle schaffen und allgemeinmedizinische Praxen in die Hochschulausbildung miteinbeziehen.
Das BMG hat die Fachverbände nun aufgefordert, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Auch innerhalb der Regierung sei der Entwurf nicht abschließend abgestimmt. Die Verordnung soll laut BMG kurzfristig umgesetzt werden, nämlich parallel mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG).