Präimplantationsdiagnostik

BMG verteidigt PID-Verordnung dpa, 13.07.2012 15:32 Uhr

Berlin - 

Trotz parteiübergreifender Kritik hält das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an seinem Verordnungsentwurf für die Präimplantationsdiagnostik (PID) fest. „Es gibt keinen Grund, jetzt an der Verordnung irgendwas zu ändern“, sagte ein

Ministeriumssprecher. Man befinde sich erst am Anfang des Verfahrens.

 

Zugleich wies er die Befürchtung zurück, dass die fehlende Begrenzung der PID-Zentren zu einer Ausweitung der umstrittenen Embryonen-Gentests führen könnte: „Wir sehen diese Gefahr nicht.“ Die Gesundheitsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Birgitt Bender, und Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) hatten zuvor moniert, dass die Zahl der künftig zuständigen PID-Zentren in dem Entwurf nicht beschränkt wird.

Die geplante Gentest-Verordnung war auch wegen der unkonkreten Formulierung kritisiert worden. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), sagte der Zeitung „Die Welt“, die Verordnung sei „so formuliert, dass letztlich alle PIDs durchgeführt werden können, die nur verlangt werden“.

Vor einem Jahr hatte der Bundestag die Untersuchungsmethode bei künstlichen Befruchtungen begrenzt zugelassen. Die im Reagenzglas erzeugten Embryonen werden dabei vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte untersucht, die eine Tot- oder Fehlgeburt oder eine schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen.