Preiserhöhungen sind für die Hersteller weiterhin tabu, und auch der Zwangsabschlag muss weiter bezahlt werden. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Rahmen der obligatorischen jährlichen Prüfung der Maßnahmen entschieden.
Das BMG ist nach § 130a Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, das Preismoratorium und die gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel jährlich zu überprüfen. Nach Auswertung der Stellungnahmen von Kassen, Leistungserbringern und Herstellerverbänden und der Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Lage – einschließlich der Auswirkung auf die GKV – kommt das BMG zu dem Ergebnis, dass beide Maßnahmen weiterhin ohne Änderung erforderlich sind.
Maßgebend waren laut BMG folgende Gründe:
Damit können Preiserhöhungen – bis auf den Inflationsausgleich – weiterhin nicht mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abgerechnet werden können. Die gesetzlichen Herstellerabschläge sind weiterhin in Abzug zu bringen.
Der Preisstopp und die zeitweilig erhöhten Zwangsrabatte waren während der Finanzkrise 2009 wegen der drohenden Verschlechterung der Gesamtwirtschaftslage eingeführt worden. Die Hersteller monieren, dass diese Maßnahmen seitdem fortgeschrieben werden. Infectopharm hat gegen die Verlängerung des Preismoratoriums Verfassungsklage eingereicht.
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