BMG und Behörden verteidigen Impfstoff Désirée Kietzmann, 14.10.2009 15:25 Uhr
Rund zwei Wochen vor dem geplanten Start der Massenimpfung gegen die Schweinegrippe bemüht sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Zweifel an der Sicherheit des bestellten Impfstoffs auszuräumen. Zu den drei von der EU-Kommission zugelassenen Impfstoffen sagte Gesundheitsstaatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder: „Sie sind geprüft, sie sind sicher, sie sind wirksam.“ Es gebe keinen Impfstoff, der besser oder verträglicher sei als der andere.
Anfang der Woche war bekannt geworden, dass die Bundeswehr für ihre Soldaten den Impfstoff Celvapan (Baxter) bestellt hatte, der - im Gegensatz zum von der Bundesregierung georderten Pandemrix (GlaxoSmithKline) - weder Adjuvantien noch quecksilberhaltige Konservierungsmittel enthält. Der Virologe Professor Dr. Alexander Kekulé von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hatte der Bundesregierung daraufhin eine „grobe Fehlentscheidung“ bei der Wahl des Schweinegrippe-Impfstoffs vorgeworfen.
Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) beruht die Kritik, die sich vor allem auf die hohe Zahl an Nebenwirkungen stützte, auf Fehlinformationen. Es sei zu erwarten, dass bei der Hälfte der Geimpften keinerlei unerwünschte Wirkungen auftreten werden. Grundsätzlich bestehe allerdings das Risiko für lokale Reaktionen und leichtes Fieber.
Das Institut verteidigte die Entscheidung für den adjuvantierten Impfstoff. Vakzine mit Verstärker zeichneten sich durch eine besonders gute Immunogenität aus. Zudem bestehe die Hoffnung, dass der Impfstoff auch bei leichten Veränderungen des Virus noch schütze.
Da es sich bei Celvapan um einen Ganzvirusimpfstoff handele, sei auch hier mit einer erhöhten Reaktibilität zu rechnen. Bei Pandemrix sieht das PEI zudem Vorteile für die Praxis: Die Mischung aus Antigen und Adjuvans ist den Angaben zufolge 24 Stunden verwendbar, während das nicht-konservierte Celvapan innerhalb von drei Stunden verimpft werden muss.
Das PEI warnte davor, nur die Antigenkomponente von Pandemrix ohne vorherige Mischung mit dem Adjuvans zu verabreichen. Da der Impfstoff nur als Mischung zur Applikation zugelassen ist, würde ein nicht zugelassenen Impfstoff gegeben werden. Diese Art der Anwendung sei „unverantwortlich“. Zudem würde es keinerlei Dosierungsempfehlungen geben.