Das von Jens Spahn (CDU) geführte Bundesgesundheitsministerium (BMG) will sich derzeit nicht auf einen Termin für das Rx-Versandverbot festlegen. Der Gesetzesentwurf komme „früh genug“, hieß es aus dem BMG. Die Umsetzung des Koalitionsvertrags sei „rechtlich und europarechtlich eine Herausforderung“. Es spiele bei der Umsetzung aber keine Rolle, ob das Rx-Versandverbot Minister Spahn gefalle oder nicht. Vorgelegt hat das BMG heute als erstes Gesetz die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Wiederherstellung der Beitragsparität für GKV-Versicherte.
Außerdem will Spahn mit diesem Gesetz die Krankenkassen mit sehr hohen Reserven zwingen, den Beitragssatz zu senken. Nach Angaben des BMG werden Versicherte mit dem Paritäts-Gesetz um 6,9 Milliarden Euro entlastet. Darüber hinaus verfügen die Kassen über weiteren Senkungsspielraum wegen zu hoher Rücklagen im Umfang von circa vier Milliarden Euro.
Das Gesetz sieht vor, dass ab 2019 der Zusatzbeitrag wieder je zur Hälfte von Arbeitgebern und Versicherten gezahlt wird. Derzeit zahlen die Versicherten den Zusatzbeitrag allein. Auch die Rentenversicherung übernimmt den halben Zusatzbeitrag für Rentner. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt aktuell 1 Prozent. Die Kassen können den Zusatzbeitrag selbst festlegen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent und wird bereits paritätisch finanziert.
Zudem entlastet das Gesetz circa 600.000 kleine Selbstständige. Für diese wird ab 2019 der Mindestbeitrag auf 171 Euro monatlich halbiert. Die Entlastung beträgt hier 800 Millionen Euro jährlich.
Laut BMG könnten die Kassen aufgrund der hohen Rücklagen ihre Beiträge um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte senken. Das sind 80 Euro pro Kassenmitglied oder insgesamt 4,4 Milliarden Euro. Trotzdem hätten die Kassen noch immer das Vierfache einer Monatsreserve als Rücklage. Das Gesetz schreibt eine Mindestrücklage von 0,25 Prozent einer Monatsausgabe vor.
Mit dem Gesetz sollen die Kassen gezwungen werden, ihre Rücklagen auf nur noch eine Monatsausgabe zu senken. Laut BMG gibt es Kassen mit Rücklagen von bis zu vier Monatsausgaben. Der Abbau der Rücklage soll innerhalb von drei Jahren vorgenommen werden.
Laut BMG verzeichneten von den 112 Kassen mit 72,7 Millionen Versicherten Ende 2017 68 Kassen mit gut 35 Millionen Versicherten über eine Reserve von mehr als einer Monatsausgabe. Erstmals erfüllten 2017 alle Kassen zudem die Vorgabe der Mindestreserve. Durch den erzwungen Abbau der Reserven ergibt sich ein jährlicher Spielraum von einer bis 1,5 Milliarden Euro für weitere Beitragssenkungen. 2022 sollen dann die zu hohen Rücklagen abgeschmolzen sein.
Das BMG hat den Gesetzentwurf jetzt den Koalitionsfraktionen von Union und SPD zugeleitet. Für Ende Mai ist der Kabinettsbeschluss geplant. Im Herbst soll das Gesetz den Bundestag passieren. Bis zum Sommer will das BMG zudem das Pflegegesetz und das Gesetz zum Abbau der Wartezeiten bei den niedergelassenen Ärzten vorlegen.
Am kommenden Dienstag trifft sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nach Informationen von APOTHEKE ADHOC Spahn, um mit ihm über eine Honorarreform und das Rx-Versandverbot zu sprechen. Es werde sich vorerst um ein „Kennenlerntreffen“ Spahns mit ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und anderen Standesvertretern handeln, hieß es aus dem Umfeld des Gesundheitsministers.
Schon am Mittwoch hatte Spahn im Gesundheitsausschuss erklärt, dass er Reformbedarf bei der Honorarstruktur sehe. Das werde er mit Schmidt besprechen, hieß es aus informierten Kreisen. Spahn erwartet von den Gesprächen, dass Alternativen zur derzeitigen Vergütung von Apothekenleistungen aufgezeigt werden. Nachdem Spahn bei der Ausschusssitzung auf Nachfrage der Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche zudem Zweifel am Rx-Versandverbots durchblicken ließ, dürfte auch dieses heikle Thema Gesprächsstoff für das Treffen mit Schmidt bieten. Bislang zeigt Spahn jedenfalls keinen allzu großen Elan beim Rx-Versandverbot. Bisher ist er dem Thema aus dem Weg gegangen, im Gesundheitsausschuss hatte er am Mittwoch gar Zweifel an der generellen Umsetzbarkeit durchblicken lassen.
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