Impfsurveillance

BMG: RKI-Anbindung spätestens ab Februar Carolin Ciulli, 14.01.2022 12:30 Uhr

Warten auf Schnittstelle: Apotheken sollen erfolgreiche Covid-19-Impfungen über das DAV-Portal melden können. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Apotheken müssen jede erfolgte Covid-19-Impfung an das Robert Koch-Institut (RKI) melden. Die Impfsurveillance ist einer der Gründe, weshalb Pharmazeut:innen noch nicht impfen können. Die Schnittstelle ist noch nicht verfügbar, soll aber bis spätestens Februar funktionsfähig sein.

Die Impfsurveillance und die Anbindung an das RKI ist eine zentrale Voraussetzung zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen Sars-CoV-2. Um Aussagen über die Impfquoten und den Impffortschritt treffen zu können, ist die Meldung der vorgenommenen Covid-19-Impfungen notwendig. Diese soll im Fall der Apotheken täglich über das Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) erfolgen.

Anbindung an das Meldesystem

Allerdings ist die Schnittstelle noch nicht programmiert. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt jetzt einen Zeitplan vor: Die öffentlichen Apotheken sollen „bis Ende Januar zur notwendigen Meldung der vorgenommenen Impfungen an das dafür bestehende Meldesystem angebunden werden“, sagt eine Ministeriumssprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Dass die Programmierung länger dauern würde, hatte man bei der Abda bereits erwartet: Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening sagte kurz vor Weihnachten, in größerem Stil würden die Apotheken wohl erst von Februar an gegen Corona impfen. Bereits damals hieß es aus Berlin, dass die Software zur Meldung an das RKI derzeit erstellt werde.

Klargestellt hat das BMG, dass die Impfung auch in externen Räumen erlaubt ist. Apotheker:innen können also Impfstellen analog zu Testzentren aufbauen. Das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg geht noch weiter ins Detail: Die Räumlichkeiten müssten die Möglichkeit für eine Anmeldung, einen Wartebereich und einen Impfbereich zulassen, sagt eine Sprecherin. Die Räume „müssen vom gesamten Setting her geeignet sein“.

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