Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dürfen die Bürgertests weiter abrechnen, müssen aber nicht mehr für Unregelmäßigkeiten gerade stehen. Die prüft jetzt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst. Zeigen sich bei der „Rasterfahndung“ Auffälligkeiten, müssen die Länder aktiv werden.
Seit Freitag gibt es laut neuer Testverordnung (TestV) die bislang kostenlosen Bürgertests nur noch für bestimmte Personengruppen beziehungsweise Anlässe. Weil dies enormen Prüfaufwand bedeutet, weigerten sich die KVen am Freitag, die Abrechnung weiter zu übernehmen. Am Montagabend dann die Einigung: Man kombiniere unbürokratische Verwaltung mit effektiver Kontrolle, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen.“
Auf Nachfrage, wie diese nachgelagerte Kontrolle im BMG künftig organisiert wird, wer die stichprobenartige Kontrolle der Testzentren übernimmt und ob der Verwaltungskostenersatz der KVen angepasst wird, stellt eine Sprecherin klar: „An der TestV ändert sich erst einmal nichts. Das heißt, dass die KVen Abrechnungen der Testzentren verwalten und überprüfen. 2 Prozent der Abrechnungen müssen stichprobenartig überprüft werden.“
Neu sei, dass nachgelagert die Plausibilität der Daten geprüft werde. „Also etwa, ob ein Testzentrum überdurchschnittlich viele positive Testergebnisse registriert oder ob ein Testzentrum auffällig viele kostenlose Bürgertests für eine Gruppe von Anspruchsberechtigten meldet. Bewertet wird das von Bundesseite.“
Dabei gehe es nicht um Einzelprüfungen, sondern mit dem Abgleich der Zahlen mit Inzidenz, Prävalenz und anderen Faktoren. „Bestehen dabei Auffälligkeiten, gibt der Bund diese Information an die zuständige Behörde auf Landesebene weiter. Diese ist dafür verantwortlich, die Plausibilität der Dokumentation zu überprüfen und eventuell Ermittlungsbehörden einzuschalten.“
Rund 10,7 Milliarden Euro wurden bis 15. März für Leistungen aufgrund der TestV ausgezahlt, bis zum 19. April soll der Betrag schon auf rund 12,3 Milliarden Euro gestiegen sein. Falsch abgerechnet wurde im großen Stil, wie sich immer wieder herausstellt. Der finanzielle Schaden geht laut Ermittlern wohl über eine Milliarde Euro hinaus.
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