Notdienstpauschale

Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz Benjamin Rohrer, 11.03.2013 10:25 Uhr

Berlin - 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Entwurf zur Umsetzung der Notdienstpauschale vorgelegt. Mit dem sogenannten Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) soll der angekündigte Notdienst-Fonds geschaffen werden, aus dem regelmäßig Beträge an die Apotheken ausgeschüttet werden sollen. Auch die Selbstzahler sollen einzahlen.  Träger des Fonds soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) werden. Seine Verwaltungskosten darf der DAV aus dem Topf decken.

Laut Entwurf sollen gezielt Landapotheken gefördert werden. Die Regierung will die Unterfinanzierung der Notdienste stoppen: Die Apotheken bekämen derzeit zwar 2,50 Euro pro Inanspruchnahme und auch die Erlöse aus den abgegebenen Arzneimitteln. „Der darüber hinaus gehende Aufwand wurde bislang aus dem Gesamtumsatz der Apotheken finanziert.“

Insbesondere in dünn besiedelten Gebieten ergäben sich so Probleme bei der Aufrechterhaltung der Notdienste. Das „hohe Leistungsniveau“ der Apotheken müsse erhalten bleiben.

Laut Entwurf gilt die Pauschale für alle zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages erbrachten Notdienste. Das BMG stellt klar, dass die Apotheken das erhöhte Fixhonorar nicht behalten dürfen: „Der Erhöhungsbetrag darf den Apotheken nicht einfach belassen werden. Damit ließe sich eine gezielte Förderung der Sicherstellung des Notdienstes nicht erreichen.“

Das BMG schätzt die Folgekosten für die Gesetzliche Krankenversicherung auf rund 100 Millionen Euro pro Jahr, für die Private Krankenversicherung (PKV) auf etwa 12 Millionen Euro und die Beihilfestellen auf 8 Millionen Euro.

Wie schon zuvor bekannt geworden, soll der Fonds durch eine Erhöhung des Fixhonorars finanziert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) soll dazu eine Verordnung vorlegen.

Das Gesetz muss spätestens am 20. März das Kabinett passieren, bis dahin muss der Entwurf von allen Ressorts abgenickt sein. Anschließend müssen noch der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz besprechen. Verzögerungen, beispielsweise durch die Einbeziehung des Vermittlungsausschuss, kommen bei diesem engen Zeitplan fast gar nicht mehr in Frage.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte schon zum Jahresbeginn an die Länder appelliert, wichtige Dinge passieren zu lassen. Seit der Landtagswahl in Niedersachsen hat Schwarz-Gelb nicht mehr die Mehrheit im Bundesrat.