BMG plant Vorgaben für Apotheker Lothar Klein, 23.05.2019 15:05 Uhr
Ohne greifbare Ergebnisse ist die Anhörung zum Apothekenstärkungsgesetz im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Ende gegangen. Dabei machte für das BMG Abteilungsleiter Thomas Müller nach Angaben von Teilnehmern klar, dass der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Kabinett beraten werden soll. Mit dem Bundesjustiz- und Bundeswirtschaftsministerium befinde man sich dazu in „intensiver“ Abstimmung. Ziel sei, das Apothekenstärkungsgesetz rechtlich noch besser zu machen. Eine Rückkehr zum Rx-Versandhandelsverbot wurde nicht angesprochen und diskutiert.
Für kurzzeitige Aufregung sorgte zu Beginn der Anhörung ein Feueralarm im BMG. Der mit Verbändevertretern und BMG-Mitarbeitern vollgepackte Sitzungsaal musste für einige Minuten geräumt werden. Die Teilnehmer mussten sich auf die Straße begeben. Nachdem sich der Alarm als Fehlmeldung herausgestellt hatte, wurde die Anhörung fortgesetzt.
Abteilungsleiter Müller leitete die Anhörung und ließ die Vertreter der Verbände zu allen Paragrafen zu Wort kommen. Ausführlich besprochen wurden nach Teilnehmerangaben die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, für die die Apotheken aus dem Strukturfonds 150 Millionen Euro erhalten sollen. Die Krankenkassen kritisierten die Höhe der Summe sowie das Verfahren der Verteilung und äußerten die Befürchtung, dass den Apotheken das Geld mehr oder weniger geschenkt werden solle.
Dem widersprach für die ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz mit der Bemerkung: „Wir haben das Problem, dass wir neue Dienstleistungen anbieten sollen.“ Müller kritisierte die ABDA, dass sie immer noch keine ausreichenden Vorschläge für neue pharmazeutische Dienstleistungen unterbreitet habe. Vermutlich wird das BMG daher im Kabinettsentwurf selbst konkrete Dienstleistungen definieren. Damit käme das BMG auch der Kritik der SPD entgegen, die die Verteilung der vorgesehenen 150 Millionen Euro nicht der Apothekerschaft überlassen will: „Das haben wir noch nie so gemacht“, hatte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach in einer früheren Stellungnahme zum Apothekenstärkungsgesetz gesagt.
Gegenstand der Erörterung war auch der Botendienst. Der soll vom Einzelfall zum regelhaften Angebot werden. „Dabei sind die Arzneimittel für jeden Empfänger getrennt zu verpacken und jeweils mit dessen Namen und Anschrift zu versehen“, so die Voraussetzung. Die Beratung im Botendienst ist auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt – mittels Telekommunikation – möglich, die Apotheken sollen dieses Angebot explizit ausbauen können. Allerdings wird nach den Plänen des BMG künftig die Temperaturkontrolle bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln als verpflichtende Maßnahme bei der Auslieferung vorgeschrieben.
Die ABDA hält eine eigene Verordnung für den Botendienst nicht für erforderlich. Denn eine Verordnung wäre vielmehr „geeignet, eine Interpretation zu stützen, wonach der Botendienst als eigene Regelversorgungsform zu verstehen sei, der neben der Präsenzversorgung und der Versorgung im Wege des Versandhandels steht“, heißt es in der schriftlichen ABDA-Stellungnahme. Laut ABDA soll der Botendienst nur durch Mitarbeitern der Apotheke möglich sein, und zwar auch im OTC-Bereich. Nur so lasse sich gewährleisten, dass der Bote der Apotheke dem alleinigen Weisungsrecht des Betriebserlaubnisinhabers unterliege, und ausschließen, dass zentralisierte Botendienstangebote entstehen.
Dem Vernehmen nach hat das BMG mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bereits Übereinstimmung erzielt. Danach wird das BMWi seine Forderung nach Einfügung eines „Wettbewerbselements“ nicht weiter verfolgen. Außerdem glaubt man im BMG, die von SPD-Frakltionsvize Lauterbach öffentlich gemachten europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken nach der Europawahl ebenfalls ausräumen zu können.
Klar ist, das Justizministerin Katarina Barley am Wahlabend ihr Amt aufgibt. Der oder die Nachfolger/in ist noch nicht bekannt. Allerdings erwartet das BMG offenbar, dass das BMFV seine auf der Fachebene vorgenommene rechtliche Bewertung nochmals überprüft. Gegenstand der Rechtsprüfung des BMJV sind formalrechtliche Aspekte der Gesetzgebung, wie beispielsweise die Notwendigkeit der Notifizierung des Apothekenstärkungsgesetzes.
Sollte das Bundeskabinett Spahn Apothekengesetz passieren lassen, starten nach der Sommerpause die Beratungen im Bundestag. Dann kommt die SPD ins Spiel. Lauterbach hat bereits angekündigt, das Apothekenstärkungsgesetz in der vorliegenden Form nicht zu akzeptieren. Die SPD drängt darauf, einen „Bagatellbonus“ zuzulassen. Außerdem will die SPD den Apotheker Vorgaben für den neuen Strukturfonds machen.