Präimplantationsdiagnostik

BMG plant PID-Verordnung

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Nachdem der Bundestag der Präimplantationsdiagnostik (PID) zugestimmt hat, haben nun die Diskussionen um ihre Umsetzung begonnen. Das Parlament hatte beschlossen, dass Genchecks vor dem Einpflanzen der Embryonen in die Gebärmutter erlaubt sind, wenn wegen Anlagen der Eltern Tot-, Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich sind. Noch nicht geregelt ist, wie die Pflichtberatung der Frauen aussieht, an wie vielen Kliniken die PID angeboten wird und wie die dort angesiedelten Ethikkommissionen zusammengesetzt sind. Sie entscheiden über jeden Fall.

Vor Beginn der Gentests an Embryonen nach neuen Regeln gibt es Zweifel, dass die umstrittene Methode ausreichend begrenzt werden kann. Die Bundesregierung setzt auf die rasche Einrichtung von Ethikkommissionen und Beratungsstellen für die PID. Zur Umsetzung der neuen Regelung sagte Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP): „Für uns ist wichtig, dass es schnell geht.“ Laut Flach, die den Entwurf miterarbeitet hatte, soll das Gesetz im September durch den Bundesrat. „Dann regeln wir die Umsetzung in einer Rechtsverordnung, die ebenfalls den Bundesrat passieren muss.“

Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), forderte eine Begrenzung auf rund drei Zentren wie in Frankreich. „Es macht sicher keinen Sinn, dass [...] in allen über 130 reproduktionsmedizinischen Zentren in Deutschland die PID angeboten wird“. Er forderte eine Beratung der Frauen auch über die Risiken. Die Erfolgsquote bei den implantierten Embryonen liege bei nur 25 Prozent.

Flach betonte, nicht im Sinne des Gesetzgebers sei es, die PID nur in einem einzigen Zentrum in Deutschland zuzulassen. „Im Gesetz haben wir einzelne Zentren als dezentrale Lösungen angelegt, weil wir eine individuelle Beratung möchten.“

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, kündigte an, wachsam zu sein, „ob es sich schon von der Zahl der Stellen her ausweitet“. Er fürchte einen Mentalitätswandel hin zur Aufweichung der Kriterien. „Wir werden dafür kämpfen, dass es sich nicht ausweitet.“ Zollitsch lehnt die Methode auch für die zugelassenen Fälle ab. Katholische Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen würden nun entsprechend beraten. „Wir laden die Betroffenen ein, vor einem solchen Schritt für eine Beratung fürs Leben zu uns zu kommen.“

Flach betonte: „Viele von denen, die die PID nicht wollten, versuchen, in Rückzugsgefechten Forderungen zu stellen.“ Hohe Hürden seien angelegt: „Die Paare werden kein genetisches Profil des Embryos erhalten und keine Antwort auf die Frage, welches Geschlecht oder welche Haarfarbe ein Kind haben wird.“

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