BMG-Personalkosten: FDP löchert Spahn erneut APOTHEKE ADHOC, 25.08.2020 16:16 Uhr
Bereits in der letzten Sommerpause löcherte die FDP Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Fragen zu seiner Personalpolitik im Ministerium. Sie wollte wissen, warum Spahn mehr Personal eingestellt hat als seine Vorgänger. Die Antworten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf den Fragenkatalog der FDP-Fraktion fielen dürftig aus. Mehrfach verwies das BMG auf den Datenschutz. Jetzt legt die FDP nach und fordert Spahn auf, Transparenz und Klarheit zu schaffen. Schließlich liege das Haushaltsrecht beim Parlament.
Vor einem Jahr war der FDP aufgefallen, das die Stellenanzahl BMG deutlich angestiegen war. Im Vergleich zu 2018 seien die Personalausgaben des BMG um 13 Prozent gestiegen: „Bislang haben der Bundesminister für Gesundheit und sein Ministerium aus Sicht der Fragesteller keine nachvollziehbare Begründung liefern können, aus welchen Gründen die Personalkosten in diesem Umfang gestiegen sind.“ Weiter sei im Haushaltsplan nur schwer nachvollziehbar, welche Stellen im BMG neu entstanden, umgewidmet oder von einer Angestellten-Stelle in ein Beamtenverhältnis umgewandelt beziehungsweise verschoben worden sei. Im weiteren Verlauf der Anfrage will die FDP exakt erfahren, in welchem Referat und warum neue Leute eingestellt wurden.
Bekanntermaßen hatte Spahn unter anderem mit Hanno Kautz einen neuen Pressesprecher mitgebracht. Das machen so gut wie alle neuen Minister, auch Vorgänger Philipp Rösler (FDP) und Daniel Bahr (FDP). Ins Ministerium geholt hat Spahn zudem den Berliner CDU-Politiker Dr. Gottfried Ludewig als Chefdigitalisierer. Als neuer Abteilungsleiter für den Arzneimittelbereich wurde Thomas Müller vom G-BA abgeworben. Die AOK schickte ihren IT-Experten Christian Klose als Stellvertreter Ludewigs ins BMG.
2018 verließ Lutz Stroppe als beamteter Staatssekretär das BMG. Dafür heuerte Thomas Steffen, langjähriger Staatssekratär im Bundesfinanzministerium (BMF) unter Ex-Minister Wolfgang Schäuble (CDU), im BMG an. Spahn sollte bis zur letzten Mitarbeiterstelle seine Personalpolitik offenlegen. Das hat das BMG aber aus Sich der FDP nicht.
Daher gibt es jetzt eine weitere Anfrage. Die bisherigen Antworten ließen „keine vernünftige Bewertung der Personalsituation im BMG zu, die gelieferten Daten sind weitestgehend unbrauchbar“, kritisiert die FDP. Das BMG verweise auf den Datenschutz, es werde befürchtet, dass „die Daten zur Besoldungs- oder Entgeltgruppe insbesondere in den kleineren Organisations- und Unterorganisationseinheiten unmittelbar natürlichen Personen zugeordnet werden könnten“.
Laut FDP widersprechen aber die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags dieser Auffassung deutlich: Zwar heiße es, „der Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist eine der anerkannten Schranken des parlamentarischen Fragerechts“, allerdings führe der Wissenschaftliche Dienst weiter aus, dass „aufgrund der insgesamt allenfalls geringen Intensität eines etwaigen Eingriffs [bei der Aufschlüsselung nach Besoldungsgruppen bei Beamten] eine Abwägung regelmäßig zugunsten des Informationsinteresses des Parlaments [ausgehe]. Eine Beantwortung durch die Regierung müsste daher regelmäßig in offener Form erfolgen.“ Gleiches gelte für Angestellte.
Demnach sei die Bundesregierung ihrem eigenen Anspruch, Sachverhalte „transparent und vollständig“ zu beantworten, offensichtlich nicht nachgekommen, so die FDP. Da die Zusammenstellung der Personaldaten mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, habe die FDP ihre jetzige Nachfrage „erst deutlich nach der Hochzeit der Corona-Pandemie in Deutschland eingereicht, um möglichst viele Kapazitäten der Bundesregierung für die Corona-Pandemie freizuhalten, obwohl die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr die Möglichkeit gehabt hätte, die gestellten Fragen vollständig zu beantworten“, so die FDP.
Auch sehe man die Aussage, die gestellten Fragen würden die „Grenze der parlamentarischen Kontrolle“ überschreiten, als unbegründet an. „Die Daten über das Personal in Bundesministerien sollten der Bundesregierung vorliegen, zudem sollten sie auch nachvollziehbar sein. Der Haushalt und damit auch die Kontrolle über das Personal in Bundesbehörden zählen zu den Kernaufgaben des Parlaments.“ Hierzu müsse die Bundesregierung nach Auffassung „transparent und vollständig“ antworten können.