Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) hängt fest, frühestens im Oktober könnte es zu einem Kabinettsbeschluss kommen. Der CSU-Abgeordnete Dr. Stephan Pilsinger wollte wissen, wo es hakt – und bekam eine völlig nichtssagende Antwort.
Pilsinger hatte wissen wollen, aus welchen formellen, inhaltlichen oder abstimmungstechnischen Gründen die Ressortabstimmung noch immer nicht erfolgt sei und welche der geplanten Änderungen innerhalb der Bundesregierung derzeit noch zur Diskussion stünden.
Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke: „Die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Apothe- ken ist für das Bundesministerium für Gesundheit von zentraler Bedeutung. Um diese auch zukünftig sicherzustellen, hat Herr Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Lauterbach den Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform vorgelegt. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Nach Abschluss der regierungsinternen Abstimmung ist eine Zuleitung des Gesetzentwurfes zur Beratung durch den Deutschen Bundestag geplant.“
Pilsinger liest folgende Botschaft heraus: „Diese völlig nichtssagende Antwort zeigt, dass die Abstimmung zu Lauterbachs Gesetzentwurf zu mehr als Verstimmung innerhalb der Ampel führt.“ Inhaltlich ist für ihn weiter klar: „Eine Apotheke ohne Apotheker ist genauso unvorstellbar wie eine Arztpraxis ohne Arzt. Dieser Gesetzentwurf, der den Apotheken keine wirklichen finanziellen Entlastungen bringt, ist ein Schlag ins Gesicht der Branche und würde das Apothekensterben zusätzlich beschleunigen.“
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