Gehaltsdebatte

BMG nimmt Kassenchefs in Schutz

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Die Bundesregierung hat Kritik des Bundesrechnungshofs an überhöhten Gehältern von Krankenkassenchefs zurückgewiesen. „Eine Kollektivkritik halte ich für falsch“, sagte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater. Die Krankenkassen stünden im Wettbewerb und brauchten qualifizierte Manager. „Der Vorstandschef einer bundesweit operierenden Ersatzkasse muss wenigstens soviel verdienen wie ein Sparkassenchef in Potsdam.“

Der Bundesrechnungshof hatte Jahresgehälter der Kassenchefs bis zu 242.000 Euro als überzogen angeprangert. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ forderte er in einem Prüfbericht mehr Transparenz. Eine konkrete Vergütungsobergrenze werde darin zwar nicht genannt, wohl aber als Richtschnur eine Summe von knapp 130.000 Euro jährlich erwähnt.

Den Rechnungsprüfern erscheint die Entlohnung häufig sehr undurchsichtig. So habe es in einem besonders krassen Fall für die Mitglieder des Verwaltungsrats einer Krankenkasse ungewöhnliche Vergünstigungen gegeben, die einfachen Kassen-Patienten nicht zustünden: Dazu zählten Viagra-Pillen, Haarwuchs- und Nahrungsergänzungsmittel, Massagen im türkischen Bad, orthopädische Matratzen und die Ferienhausmiete während einer ambulante Versorgung.

Vater sprach sich dafür aus, solche Missbräuche „streng zu ahnden“. Es handele sich aber um Einzelfälle oder „Ausreißer“. Es gebe daher keinen Anlass, die Gesetzeslage strenger zu fassen. Der Sprecher wies darauf hin, dass sich das Problem überhöhter Vergütungen wegen der schrumpfenden Zahl gesetzlicher Krankenkassen ohnehin vermindere. Auf Druck von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) müssen die Kassen seit 2004 die Vorstandsvergütungen veröffentlichen.

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