Nachdem das Magazin stern Einzelheiten über das Geschäftsmodell „Global Apo“ ans Licht gebracht hat, stellt sich die Frage nach dessen rechtlicher Zulässigkeit. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat angekündigt, das Konstrukt unter die Lupe zu nehmen: „Auf den ersten Blick ist das ein Fall für den Staatsanwalt“, sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Eine förmliche rechtliche Prüfung des Sachverhaltes stehe noch aus. Im Kern geht es laut Vater um das Verbot von Naturalrabatten nach dem Heilmittelwerbegesetz sowie den im Arzneimittelgesetz geregelten einheitlichen Abgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Global Apo-Chef Dr. Werner Gajewski hatte das Geschäftsmodell im stern verteidigt: Das Konstrukt sei rechtlich nicht zu beanstanden, Global Apo habe allenfalls ein Schlupfloch durch die deutschen Gesetze gefunden. Einer der Genossen will es laut Bericht ebenfalls auf eine Überprüfung durch die zuständige Apothekerkammer ankommen lassen.
Die dürfte nicht auf sich warten lassen: Kammervertreter bestätigten gegenüber APOTHEKE ADHOC, den Vorwürfen nachzugehen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
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