Apotheken-Reformgesetz (ApoRG)

BMG: Neuer Zeitplan für Apothekenreform Lilith Teusch, 29.04.2024 12:49 Uhr

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will bis zur Sommerpause noch zehn Gesetzesvorhaben durchs Kabinett bringen, darunter auch das Apotheken-Reformgesetz. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Ursprünglich sollte die Apothekenreform – zusammen mit anderen Gesetzesvorhaben – am 24. April durchs Kabinett, so hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) es Ende Februar angekündigt. Stattdessen wurde am vergangenen Mittwoch eine neue Übersichtsliste der offenen Projekte veröffentlicht. „Noch vor der Sommerpause“ soll die umstrittene Reform jetzt auf den Weg gebracht werden.

Die internen Vorbereitungen seien abgeschlossen, heißt es in der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). „In Kürze“ solle der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gehen. Der Auflistung zufolge hält das BMG immerhin an seinem Plan fest, das Gesetz noch vor der Sommerpause ins Kabinett zu bringen. Auf ein genaues Datum legt sich das BMG auch weiterhin nicht fest. Auch wann ein Inkrafttreten der Reform geplant ist, steht nicht fest.

Allerdings gibt es jetzt erstmals einen formellen Titel, der allerdings wenig originell ist: Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) heißt das Projekt in der Übersicht.

Lange Liste vor der Sommerpause

Und das ApoRG ist bei weitem nicht das einzige Gesetzvorhaben von Lauterbach, das nach aktueller Planung noch vor der Sommerpause im Kabinett landen soll. Auf der Übersicht des BMG finden sich noch neun weitere Gesetzesvorhaben:

Zusätzlich sollen die parlamentarischen Beratungen im Bundestag zum Medizinforschungsgesetz (MFG) vor der Sommerpause abgeschlossen werden, sodass das Gesetz im Oktober inkrafttreten kann. Auch die lange versprochenen Nachbesserungen beim Cannabis Gesetz sollen noch am 1. Juli inkrafttreten. Außerdem plant Lauterbach noch innerhalb dieses Halbjahres die Referentenentwürfe zur Reform der Notfallversorgung, des Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG), Patientenrechtegesetz und zum Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen.