Nach drei Jahren sind die Maskendeals noch immer nicht juristisch aufgearbeitet – und verschlingen weiter Millionenbeträge. Wie jetzt bekannt wurde, schlagen die Anwaltskosten entsprechend zu Buche.
Die AfD-Fraktion hatte die Bundesregierung schriftlich gefragt, welche Kosten sie von November 2022 bis Ende September 2023 für juristische Dienstleistungen aufgebracht habe. Damit gemeint waren anwaltliche Beratungen und Vertretungen in Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmen, die während der Corona-Pandemie Schutzausrüstung lieferten oder liefern wollten.
Staatssekretär Dr. Edgar Franke (SPD) erklärte in seiner Antwort vom 1. November, dass für den genannten Zeitraum für juristische Dienstleistungen insgesamt rund 14,7 Millionen Euro gezahlt wurden. Pro Monat sollen etwa gleichgroße Beträge geflossen sein – folglich rund 1,34 Millionen Euro monatlich. Im März hatte der Haushalt Anwaltskosten von insgesamt 20 Millionen Euro vorgesehen.
Bereits Anfang des Jahres hatte die Fraktion Die Linke einen Fragekatalog im Zusammenhang mit den Maskendeals vorgelegt. Die Bundesregierung erklärte damals, dass 108 Millionen Masken Gegenstand von Schiedsverfahren seien. Der geschätzte Gesamtwert betrage rund 132 Millionen Euro.
Das BMG hatte bei der Vergabe der Maskendeals zu Beginn der Pandemie einige Fehler begangen. Zahlreiche Händler klagten daraufhin. Insgesamt zahlte das Ministerium 109 Millionen Euro für die Masken, davon 17 Millionen an Umsatzsteuer. In einigen Fällen kam es zu Steuerhinterziehungen bei den Lieferanten; das BMG bezifferte diese auf 4,5 Millionen Euro.
Und rund 370 Millionen Masken hatten die Qualitätsprüfung in China nicht bestanden. Im März lagerten dort rund 230 Millionen Masken. Eine Einführung dieser Masken war nicht geplant. Stattdessen hatte die Bundesregierung laut damaliger Antwort die Entsorgung von zunächst 33 Millionen Masken ausgeschrieben.
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