Packungsgrößenverordnung

BMG legt neue Packungsgrößen vor APOTHEKE ADHOC, 07.12.2011 09:56 Uhr

Berlin - 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Entwurf zur Aktualisierung der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) vorgelegt. Für Arzneimittel, die seit der Änderung im Mai neu auf den Markt gekommen sind, und für Präparate mit neuen Wirkstoffkombinationen werden erstmals Stückzahlen für die N-Größen vorgeschrieben. Außerdem werden für mehrere Wirkstoffe neue N-Größen festgelegt, deren bisherige Zuordnung nicht die häufig verordneten Packungsgrößen widerspiegelte.

 

Dabei gibt es Korrekturen nach unten und nach oben: N3-Größen bei Parkinsonpräparaten mit dem Wirkstoff Budipin etwa sollen statt bisher 200 künftig nur noch 100 Stück in der die N3-Packung enthalten. Antivirale Mittel mit Ritonavir sollen dagegen künftig 90, 300 und 450 Milliliter oder Gramm (derzeit: 30, 84, 450) enthalten. Für Antitussiva mit dem Wirkstoff Levodropropizin ist lediglich eine N1-Packung (60 Milliliter) vorgesehen, derzeit gibt es eine N1 mit 5 ml und eine N2 mit 10 ml.

Ganz gestrichen wird die Gruppe „Augentropfen in konservierungsmittelfreien Mehrdosenbehältnissen“. So soll laut BMG verhindert werden, dass entsprechende Präparate gegen konservierungsstoffhaltige Augentropfen mit demselben Wirkstoff, aber unterschiedlichen Volumina ausgetauscht werden – bereits im Januar hatte der Pharmahersteller Ursapharm die Substitution seiner Augentropfen Timo-Comod (Timolol) kritisiert.

Neu in die PackungsV aufgenommen werden etwa der antivirale Wirkstoff Boceprevir (N1=84, N2=360) und Pirfenidon in der Gruppe der Immunsuppressiva (N1=63, N2=270). Weil in der Dauertherapie 9 Tabletten pro Tag eingenommen werden müssen, werden die Messzahlen der Gruppe überschritten. Dies sei notwendig, damit die Patienten wenigstens den Monatsbedarf erhalten können, so das BMG. Gleiches gilt für Abirateron (N2=120) in der Gruppe der Zytostatika und Metastasenhemmer, hier beträgt die Tagesdosis 4 Tabletten.

Bis zum 20. Dezember können die betroffenen Verbände ihre Stellungnahmen einreichen, die Verordnung soll schon Anfang 2012 in Kraft treten. Die Hersteller haben anschließend 18 Monate Zeit, um Packungen mit den alten N-Größen abzuverkaufen. Für Mitte 2013 ist eine weitere Änderung der N-Größen geplant: Dann sollen Packungen an die Reichweitendauer angepasst werden.