GKV-Finanzierung

BMG lässt Finanzierung offen dpa, 25.08.2010 19:04 Uhr

Berlin - 

Der neue Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Finanzierung der Gesundheitsreform lässt offen, wie viel die Steuerzahler in den kommenden Jahren an die Krankenkassen zahlen müssen. „Die Höhe dieser Zahlungen wird im Jahr 2014 gesetzlich festgelegt“, zitiert die Nachrichtenagentur dpa aus dem 57-seitigen Entwurf vom Mittwoch.

In der vorangegangenen Fassung des BMG wurde noch eine konkrete Zahl genannt: Zusätzliche Bundesmittel in der Höhe von einer Milliarde Euro sollten ab 2014 jährlich fließen. Dieser zusätzliche Geldbedarf hatte in der Bundesregierung zu Diskussionen geführt.

Die zusätzlichen Steuermittel werden für den Sozialausgleich gebraucht. Diesen sollen Kassenmitglieder bekommen, wenn Zusatzbeiträge der Kassen 2 Prozent ihres Einkommens überschreiten. Berechnungsgrundlage ist ein Durchschnittswert des kassenweit rein rechnerisch nötigen Zusatzbeitrags.

Wie geplant soll 2011 zunächst der Beitragssatz auf 15,5 Prozent steigen. Zur Deckung des zu erwartenden Defizits von 11 Milliarden im kommenden Jahr sollen auch Einsparungen bei den Leistungserbringern beitragen. Künftige Kostensteigerungen sollen durch nach oben offene Zusatzbeiträge zulasten der Arbeitnehmer gedeckt werden. Beim Sozialausgleich sollen Arbeitnehmer ihre Einnahmen angeben müssen, damit der Bedarf auch bei mehreren Einkünften ermittelt werden kann.

Der Referentenentwurf des BMG ist an die Ressorts, Verbände und an die Bundesländer verschickt worden. Die Anhörungen sollen laut BMG in Kürze beginnen. Die Koalition steht unter Zeitdruck: Das Bundeskabinett soll am 22. September über die Reform entscheiden, die zum Jahresbeginn in Kraft treten soll.